Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bericht: Herr Geusen-Rühle berichtet laut Vorlage und übergibt das Wort an Frau Litzka. Frau Litzka führt aus, dass die Anmeldung des Gewinnabführungsvertrages vom 26.Juli 2017 vom Amtsgericht Lübeck zurückgestellt wurde. Die zuständige Richterin hat darum gebeten, dass der Gewinnabführungsvertrag erneut geändert wird. Der „Vorstand“ des herrschenden Eigenbetriebes laut kommunalrechtlicher Ausführung, ist die Werkleitung Frau Litzka. Vertreter der Vertragspartner des Gewinnabführungsvertrages ist somit nicht das Amt der Bürgermeisterin, sondern die Werkleitung Gem. § 8 Abs. 11 der Betriebssatzung ist die Werkleiterin von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin Dritter abzuschließen, befreit. Der Zustimmungsbeschluss wird nun durch die Stadtverordnetenversammlung eingeholt und im Anschluss notariell beglaubigt.
Diskussion: .
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Dem Ergebnisabführungsvertrag wird zugestimmt. Die Werkleiterin, Frau Litzka, wird beauftragt den Vertrag abzuschließen und die weiteren Schritte zu veranlassen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |