Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Ergebnisabführungsvertrag BIS/SWNH  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1994/18 Ergebnisabführungsvertrag BIS/SWNH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Herr Geusen-Rühle berichtet laut Vorlage und übergibt das Wort an Frau Litzka.

Frau Litzka führt aus, dass die Anmeldung des Gewinnabführungsvertrages vom 26.Juli 2017 vom Amtsgericht Lübeck zurückgestellt wurde.

Die zuständige Richterin hat darum gebeten, dass der Gewinnabführungsvertrag erneut geändert wird. Der „Vorstand“ des herrschenden Eigenbetriebes laut kommunalrechtlicher Ausführung, ist die Werkleitung Frau Litzka. Vertreter der Vertragspartner des Gewinnabführungsvertrages ist somit nicht das Amt der Bürgermeisterin, sondern die Werkleitung

Gem. § 8 Abs. 11 der Betriebssatzung ist die Werkleiterin von den Verboten

des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin Dritter abzuschließen, befreit.

Der Zustimmungsbeschluss wird nun durch die Stadtverordnetenversammlung eingeholt und im Anschluss notariell beglaubigt.

 

Diskussion:

.

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

Dem Ergebnisabführungsvertrag wird zugestimmt. Die Werkleiterin, Frau Litzka, wird beauftragt den Vertrag abzuschließen und die weiteren Schritte zu veranlassen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1