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Auszug - 34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen), hier: abschließender Beschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1895/18 34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen),
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Teske erinnert daran, dass die öffentliche Auslegung bereits im Sommer 2017 stattgefun-den hat. Da die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung erst im Februar erteilt wurde und eine positive Stellungnahme der Landesplanungsbehörde erst im März 2018 vorlag, kann erst jetzt über die Stellungnahmen abgewogen und der abschließende Beschluss (34. F-Plan-Änd.) bzw. Satzungsbeschluss (B-Plan Nr. 86) gefasst werden.

 

Da die eingegangenen Stellungnahmen sich meist auf F- u. B-Plan beziehen, hat sie auch einen für beide Pläne geltenden Abwägungsvorschlag erstellt.

 

Frau Teske weist darauf hin, dass die eingegangenen Bedenken und dementsprechend auch die Abwägungsvorschläge sehr umfangreich sind, sie werde sich daher auf die wesentlichsten Aspekte beschränken. Sie erläutert ausführlich die einzelnen Stellungnahmen und ihren jeweili-gen Abwägungsvorschlag (s. anliegende Präsentation).

 

Frau Weise ergänzt, dass der Gestattungsvertrag zur Übertragung des Waldes an die Stiftung Naturschutz vor dem Satzungsbeschluss vorliegen sollte. Deshalb ist dieser der Sitzungsvorlage als nicht öffentliche Anlage beigefügt.

 

Diskussion:

Herr Dr. Dalke bemängelt, dass für diesen Standort kleinteilig geplant werde, ohne dass ein für den ganzen Ortsteil Pelzerhaken geltendes Gesamtkonzept vorliege. Die vordere Baureihe sei bereits gem. § 34 BauGB zulässig; die Aufstellung eines B-Planes für 5 weitere Einfamilienhäu-ser sei zu kleinteilig.

 

Herr Hamer verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Vorschlag für den abschließenden Beschluss zur 34. Änderung des F-Planes und lässt im UVA darüber abstimmen.

 

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Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltung: 0

 

 

 

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