Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Vorsitzende erläutert die Vorlage.
Herr Hoff merkt an, dass bereits 3 Varianten vorgelegt wurde, die alle nicht genehmigungsfähig waren und stellt die Frage, ob das Ing.-Büro hier keine gute Arbeit geleistet hat.
Frau Heß führt aus, dass eine weitere Variante durch ein anderes Ing.-Büro geprüft werden soll, z.B. ein Fachbüro mit dem Schwerpunkt barrierefreier Tourismus. Grundsätzlich müsste erstmal beschlossen werden, ob das Projekt überhaupt weiter verfolgt werden solle, da der Ortsbeirat sich bereits in der Ortsbeiratssitzung im Herbst 2017 dagegen ausgesprochen habe.
Herr Hoff stellt fest, dass aus der Vorlage nicht hervor gehe, was ein erneuter Prüfauftrag kosten werde. Frau Zimmler ist der Meinung, dass keine weiteren Kosten entstehen sollten. Stattdessen sollte man das Thema ruhen lassen. Herr Wichelmann äußert ebenfalls den Wunsch, das Thema ruhen zu lassen. Man habe über den barrierefreien Strandzugang bereits ausreichend kontrovers diskutiert. Herr Cremer wirft ein, dass es sich beim Thema Barrierefreiheit um eine UN-Konvention handele und daher das Projekt weiter verfolgt werden solle. Herr Greve schlägt vor, das Thema nur weiter zu verfolgen, wenn eine genehmigungsfähige Prüfung durch ein Ing.-Büro vorliegt. Der Beschluss sollte um den Zusatz „genehmigungsfähig“ ergänzt werden. Die Höhe der Kosten ist zu beschränken.
Herr Hoff schlägt vor, den Beschluss wie folgt zu ändern: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines barrierefreien Strandzuganges Am Hohen Ufer einzuholen“.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines barrierefreien Strandzuganges Am Hohen Ufer einzuholen..
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 4 Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
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