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Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1918/18 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Am hohen Ufer",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Buchwald erläutert, weshalb die Verwaltung nun – im Gegensatz zum Vorschlag in der Sitzung am 19.09.2017 – empfiehlt, eine Änderung des B-Planes vorzunehmen:

Nach Jahren der Unsicherheit zum planungsrechtlichen Umgang mit Ferienwohnungen war die Fachwelt erleichtert, dass mit der Änderung der BauNVO im Mai 2017 Klarheit geschaffen   wurde. Nunmehr – nach zwei Urteilen der BVerwG vom 18.10.2017 – gibt es jedoch unter den Juristen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Änderung der BauNVO – wie vom Verordnungsgeber gewollt – auch rückwirkend auf alte B-Pläne anzuwenden ist oder ob sie nur für neue B-Pläne gilt. Um hier für den B-Plan Nr. 19 Rechtssicherheit zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung, eine Änderung des B-Planes dahingehend vorzunehmen, dass auf diesen Plan die BauNVO 2017 anzuwenden ist.

 

Bürgerbeteiligung:

Frau Franz fragt, ob es nach dieser Änderung zulässig sei, ganze Gebäude als Ferienwohnungen zu nutzen.

Frau Weise antwortet, dass dies nicht zulässig sei, es müsse immer ein Teil des Gebäudes anders (z.B. als normale Wohnung) genutzt werden. Sie weist aber darauf hin, dass man keinem Eigentümer vorschreiben könne, wie lange er diese Wohnung selbst nutze.

 

Frau Franz befürchtet, dass nach und nach alle Häuser im gesamten Wohngebiet zu Ferienwohnungen umgenutzt werden und befürchtet eine Änderung des Gebietscharakters, so dass es keine dauerhaften Nachbarschaften mehr gebe.

Frau Weise antwortet, dass die Stadt davon ausgehe, dass im überwiegenden Teil der Häuser auch künftig die Bewohner selbst wohnen werden. Der Gebietscharakter (hier „Reines Wohngebiet“) dürfe durch einen zu großen Anteil anderer Nutzungen nicht verloren gehen.

 

Sollten die Ferienwohnungen irgendwann einen so großen Anteil einnehmen, dass der Gebietscharakter drohe zu „kippen“, hätte die Gemeinde später immer noch die Möglichkeit, darauf durch eine B-Planänderung zu reagieren.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren dahingehend geändert werden, dass für seinen Geltungsbereich künftig die BauNVO 2017 anzuwenden ist.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0Befangenheit: 1

 

 

 

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