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Auszug - Künftige Nutzung der Gogenkroghalle  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:57 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1903/18 Künftige Nutzung der Gogenkroghalle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  0 Bürgermeister

Frau Dr. Batscheider führt in den Sachverhalt ein.

Herr Kasten fragt danach, ob die angegebene Kostendifferenz zwischen den Varianten A und B in Höhe von 550.000 € der gesamte Eigenanteil der Stadt ist.

Frau Weise stellt klar, dass der Betrag um die Städtebauförderungsmittel gekürzt werden müsse. Es würde ein Eigenanteil in Höhe von 1/3 der angegebenen Summe bei der Stadt verbleiben.

Herr Kasten erkundigt sich, ob die gesamte Maßnahme förderfähig sei.

Frau Weise bejaht dies.

Herr Kasten fragt nach, ob die große Lösung auch förderfähig sei.

Frau Weise bejaht dies ebenfalls.

Herr Kahl erklärt für die SPD-Fraktion, sie werde der großen Lösung auch vor dem Hintergrund größerer Sportveranstaltungen zustimmen.

Herr Reichert erklärt für die BGN-Fraktion, sie werde ebenfalls zustimmen.

Herr Dr. Böckenhauer stimmt ebenfalls der großen Lösung zu. Eine offensive Vermarktung der Halle könnte zu besseren wirtschaftlichen Kennzahlen führen.    

 

 

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Beschluss:  

Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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