Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Heckel verlässt wegen Befangenheit für die Dauer dieses TOP den Sitzungssaal.
Herr Weber teit mit, dass der B-Plan Nr. 91 (Am Kasbern Rehm) im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird. Da somit auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet wird, kann heute der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Herr Rieger erläutert den Entwurf des B-Planes anhand einer Präsentation, wobei er die Festsetzungen Punkt für Punkt durchgeht: Art der Nutzung (WA), Maß der Nutzung (I, GRZ 0,4, Th 4 m, Fh 8 m), Bauweisen (o und abw), Baugrenzen, Verkehrsflächen, Gestaltung. Außerdem geht er auf das Schallgutachten ein. Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herr Vowe fragt, ob es aus Schallschutzgründen sinnvoll ist, Dachflächenfenster zum Ostring hin auszuschließen. Herr Rieger antwortet, dass im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss, dass der Schallschutz für Aufenthaltsräume eingehalten wird.
Herr Vowe schlägt vor, Zufahrten auch für die Grundstücke bis zum Dahlienweg auszuschließen. Herr Rieger antwortet, dass die hier geplanten Einzelhäuser relativ wenig Verkehr erzeugen und es daher nicht zu signifikanten Verkehrsgefährdungen kommen werde. Daher könne man dem Wunsch der Anlieger, die Grundstücke vom Ostring her zu erschließen, hier nachkommen.
Herr Reichert spricht sich gegen Ein- und Ausfahrten vom / zum Ostring aus.
Herr Greve weist auf die starke Verkehrsbelastung auf dem Ostring hin und erinnert daran, dass auch in einem Teil des Sandberger Weges (5. Änd. B-Plan 25) Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen sind.
Auf die Frage von Herrn Dr. Dalke, ob die Schallschutzvorschriften nur für Neubauten gelten oder auch bei Renovierungen einzuhalten seien, antwortet Herr Rieger, dass die Anforderungen nur bei genehmigungspflichtigen Änderungen eingehalten werden müssten.
Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0befangen: 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||