Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Struck erläutert die Vorlage und den Beratungsverlauf.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Herr Kasten weist darauf hin, dass der Beschlusswortlaut abweichend von der Vorlage in der Überschrift von „Änderung der Betriebssatzung Neustadt in Holstein“ auf „Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein“ geändert und bei § 8 (11) ein weiteres Komma gesetzt werden müsse.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Änderung der Betriebssatzung wird wie folgt beschlossen:
Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein:
§ 7 Werkleitung
(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin der Stabsstelle Controlling / Assetmanagement / Beteiligungsmanagement.
§ 8 Aufgaben der Werkleitung
(11) Die Werkleitung ist von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschliessen, befreit. Abs. 6 Satz 1 findet Anwendung.
§ 11 Aufgaben des Stadtwerkeausschusses
(2) Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über Nr. 2 den Abschluss von Leasingverträgen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der EigVO soweit der Betrag von 25.000 € jährlich überschritten wird bis zu einem Betrag von 300.000 € und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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