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Auszug - Ersatzneubau Amt 2 hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1634/16-2 Ersatzneubau Amt 2
hier: Variantenvergleich und Standortentscheidung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterBezüglich:
VO/1634/16-1
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  5 Tourismus-Service
   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   0 Bürgermeister

Frau Dr. Batscheider erläutert die Vorlage und erklärt die Beschlusslagen aus den vorherigen Beratungen des Bauausschusses, des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Stadtwerkeausschusses.

 

Herr Sela verweist auf die intensive Diskussion im Rahmen einer Facebook-Abstimmung, bei der sich eine große Mehrheit der Teilnehmer gegen den Wegfall von Parkplätzen auf dem Klosterhof abgezeichnet habe. Auch sei er bei Ehe- und Altersjubiläen und verschiedentlich in der Stadt bereits negativ auf das Thema angesprochen worden. Seiner Meinung nach wurden die Neustädterinnen und Neustädter bislang zu wenig beteiligt und informiert. Er wolle hierzu eine Einwohnerversammlung nach § 16b GO einberufen, auch damit der der Stadtverordnetenversammlung nicht vorgeworfen werden könne, arrogant ohne Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Er verliest seinen

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss möge beschließen:

1.Die Standortentscheidung wird vertagt, da aufgrund der intensiven öffentlichen Diskussion in Neustadt in Holstein über den Standort des Ersatzneubaues eine Bürgerbeteiligung gemäß § 16b GO (Einwohnerversammlung) erforderlich erscheint.

2.Der Bürgervorsteher wird gebeten, die Einwohnerversammlung für Januar 2018 einzuberufen.

3.Zeitnah nach der Einwohnerversammlung soll die weitere Befassung der zuständigen Organe der Gemeinde gem. § 16b Abs. 2 GO erfolgen.

4.TOP 16 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.17 (Ersatzneubau Amt 2) soll entfallen.

 

Herr Brodowski moniert, dass die Politik erst seit dem 8. November 2017 mit der Beratung zu einem Ersatzneubau beschäftigt sei und in die Beratungen und Vorlagen die Nutzung des freiwerdenden Stadtwerkegebäudes nicht einbezogen werden. Es gäbe auch Detailfragen zu den Entwürfen, wie beispielsweise die hohe Anzahl an Bauamtsräumen, nicht aufgeführte Behinderten-WCs und ähnliches.

 


Herr Dr. Böckenhauer schildert seinen Eindruck, dass dieses Thema sogar mehr auf Facebook als in den Gremiensitzungen behandelt wurde. Er befürworte Herrn Selas Antrag. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei in der Vergangenheit die Beteiligung der Bürger stets wichtig gewesen. Auch um kein schlechtes Licht auf die Stadtverordneten fallen zu lassen, dürfe man jetzt nichts übers Knie brechen.

 

Frau Giszas verweist hinsichtlich der Facebookdiskussion zu den betroffenen 28 Stellplätzen auf die Inhalte des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, das in der kommenden Woche vorgestellt werde. Die Stadtverordnetenversammlung solle am 14.12.2017 lediglich die Richtungsentscheidung zu einem Verwaltungsneubau treffen. Insofern wäre es falsch, diesen Punkt nicht zu beraten. Ihrer Meinung nach habe der Bürgervorsteher tatsächlich eine frühere Bürgerbeteiligung durch eine Einwohnerversammlung versäumt, mit der sich auch ggf. neue Aspekte von und für die Bürger ergeben hätten. Sie widerspricht Herrn Brodowskis Aussage, dass die Politik erst jetzt im November eingebunden und nicht auf die Möglichkeiten der Nutzung des Stadtwerkegebäudes eingegangen worden sei. Zum einen stamme die Ursprungsvorlage schon aus dem November 2016, zum anderen wurden die Kosten für eine brandschutzgerechte und barrierefreie Nutzung des Stadtwerkegebäudes beziffert.

 

Herr Kasten unterstreicht, dass man nicht von einer erstmaligen Befassung seit November 2017 sprechen könne. Nach Aussage der Verwaltung mache die Nutzung des Stadtwerkegebäudes kostentechnisch keinen Sinn. Er ist der Meinung, dass die Sorgen in der Bevölkerung ausschließlich dem Parkplatzwegfall gelten. Hier zeige aber das in der kommenden Woche vorzustellende Parkraumbewirtschaftungskonzept Möglichkeiten auf. Insgesamt habe die Stadtverordnetenversammlung genug Informationen für eine Richtungsentscheidung am 14.12.2017.

 

Frau Dr. Batscheider warnt vor der Gefahr einer einseitigen Diskussion, die bei einer ausschließlichen Stimmungsaufnahme der Facebookdiskussion entstehen könne. Es sei übereinstimmender politischer Wille, dass für verlorengehende Parkplätze Ersatz geschaffen werden solle, was in dieser Diskussion jedoch nicht berücksichtigt werde. Die Nutzungsmöglichkeiten des Stadtwerkegebäudes und –geländes seien mit der Selbstverwaltung ihrer Meinung nach umfassend und differenziert ausgeleuchtet worden; der zur Verfügung stehende Platz reiche nicht aus für Amt 2 und 3, es können keine Städtebaufördermittel beantragt werden und die Investitionen stellen sich als zu umfangreich für vorzunehmende Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und Brandschutz bei Nutzung der vorhandenen Räume dar.

 

Herr Dr. Böckenhauer führt den bisherigen Beratungsverlauf der Gremien vor Augen, in Folge dessen seiner Meinung nach die zunächst mehrheitlich präferierte Variante Stadtwerke abgelehnt und dann ein Ersatzneubau in der Rosenstraße ins Auge gefasst wurde, bis sich dann am 8.11.2017 in der Bauaussschussitzung ein Stimmungswechsel der CDU-Fraktion für die Klosterhofvariante abzeichnete. Die Kosten für eine dortige Tiefgarage blieben in seinen Augen in der Vorlage außen vor, so dass kein ehrlicher Variantenvergleich möglich sei. Er plädiere insgesamt dafür, das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung noch vor den Beratungen in der Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen.

 

Herr Kahl sieht in den vorgebrachten Argumenten zugunsten einer zunächst abzuwartenden Bürgerbeteiligung eine unnötige Verzögerung. Wenn es nicht so wäre, dass das alte Gebäude in der Rosenstraße wegen akuter Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu nutzen wäre, würden immer noch Debatten geführt. Nun gelte es aber, aufgrund der gegebenen Sachzwänge im Grundsatz voranzukommen. Der Hauptausschuss solle also in diesem Sinne jetzt nach der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

Frau Weise erklärt zu einer Nutzung des Sandparkplatzes, dass länger bereits ein Bebauungsplan eine Wohnbebauung dort vorsähe und die Fläche schon lange überbaut wäre, wenn sie sich nicht im städtischen Eigentum befinden würde. Sie beantwortet die von Herrn Brodowski aufgeworfenen Detailfragen zum Entwurf dahingehend, als dass die WCs dort als Platzhalter zu verstehen seien. Auch wäre der Raumbedarf des Bauamts zukunftsorientiert berücksichtigt worden. Der Kostenvergleich inklusive den vermeintlich fehlenden Angaben zu einer Tiefgarage sei mit der Ursprungsvorlage bereits am 3.11.2016 vorgestellt worden. Ferner beziffert sie die Ausgaben zu energetischen, brandschutztechnischen und Barrierefreiheit herstellenden Maßnahmen beim bisherigen Stadtwerkegebäude mit insgesamt 1,7 Mio. €.

 

Herr Reichert erklärt das ursprüngliche Ansinnen der BGN-Fraktion, sowohl das Bauamt als auch das Amt 2 an ihren jeweiligen Standorten zu sanieren und in der Zwischenzeit das Stadtwerkegebäude als Ausweichquartier zu nutzen. Er zweifelt an, dass das Verlegen des Wochenmarktes auf den Klosterhof möglich wäre, wenn dieser auf der anderen Straßenseite mit einem Verwaltungsneubau überbaut sei. Auch bei der normalen Nutzung des Wochenmarktes auf dem Marktplatz würden älteren Menschen dann Parkplätze fehlen, so dass der Wochenmarkt verkümmern werde. Die Stadt habe in naher Zukunft viele Investitionen im Baubereich zu tätigen. Man müsse sich auch fragen, wie diese überhaupt finanziert werden können. Als einen weiteren Alternativstandort für das Bauamt regt er die Anmietung von Büroräumen bei der Fa. Muchow-Druck in der Eutiner Straße an. Die Bauverwaltung wäre dann in einer räumlichen Nähe zum Bauhof und den Stadtwerken.

 

Herr Dr. Böckenhauer greift die Ausführungen von Frau Weise auf und erklärt, dass der Politik durchaus bekannt sei, dass die Ursprungsvorlage die Kostenvergleiche beinhalten. Seiner Meinung nach wurde mit der neuen Vorlage aus diesem November jedoch erst der von ihm geschilderte Meinungswechsel der CDU-Fraktion erreicht. Er befürchtet, dass hier Interessen von Investoren befördert werden sollen und im Geheimen längst klar sei, was mit dem Stadtwerkegrundstück geschehen solle. Außerdem müsse die Stadt bei einer Bebauung Ausgleichsflächen vorhalten, die noch gar nicht berücksichtigt worden seien.

 

Herr Kasten erwidert, dass – abgesehen davon, dass über wegfallende Parkflächen ohnehin extra beraten werden müsse – die CDU-Fraktion in ihren Überlegungen auch den vom Gewerbeverein aufgeführten Vorteilen zur Belebung der Innenstadt durch einen Verwaltungsneubau am Klosterhof gefolgt sei. Die jetzt in den Raum geworfenen Vermutungen zu Investoreninteressen seien hingegen an den Haaren herbeigezogen.

 

Frau Dr. Batscheider weist entschieden die Unterstellung zurück, dass es bereits geheime Absprachen über die künftige Verfügung über das Stadtwerkegrundstück gäbe. Sie habe allen potenziellen Interessenten immer klar gemacht, dass zunächst der städtebauliche Wille der Stadt in einem B-Plan formuliert werden müsse, bevor über einen Verkauf gesprochen werden könne.

 

Herr Raloff erläutert die ersten Untersuchungsergebnisse der Parkraumbewirtschaftungskonzepts, nach denen auch an den Wochenmarkttagen die Hauptnutzer des wassergebundenen Klosterhofparkplatzes die Arbeitnehmer im Innenstadtbereich seien. Hinzu käme eine gewisse Anzahl von Parkfreikarten für die Wochenmarktbeschicker. Demgegenüber stehe eine Gebührenbefreiung für den gepflasterten Klosterhof. Die umliegenden Parkplätze seien selbst an diesen Hochlasttagen nicht ausgelastet.

 

Herr Weber schildert, dass er seine Standpunkte gegen die Bebauung des Klosterhofs in der Bauausschusssitzung im November erläuterte, die Presse jedoch diese Argumente nicht in ihrer Berichterstattung aufzeigte. Die Öffentlichkeit wisse mithin nicht von Pro und Kontra, was eine Einwohnerversammlung umso wichtiger mache.

 

Nach weiterer Diskussion unterbricht der Vorsitzende die Sitzung von 16:20 bis 16:30 Uhr für eine Pause zur Vorbereitung einer Beschlussfassung.

 

Nach der Unterbrechung sprechen sich Herr Holtfester und Herr Kasten für eine Ergänzung des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlags um einen Punkt 4 aus, der die Beauftragung des Bürgervorstehers beinhalte, kurzfristig eine Einwohnerversammlung zum Thema Erläuterung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts und der Standortentscheidung eines Neubaus eines Verwaltungsgebäudes durchzuführen.

 

Herr Dr. Böckenhauer warnt davor, die Bürger zu informieren, aber in einem Stadtverordnetenbeschluss das Meinungsbild der Einwohnerversammlung nicht zu berücksichtigen.

Herr Sela ergänzt, dass § 16b GO dem Entscheidungsträger zur Sammlung von Argumenten diene und hält es ebenso für wichtig, einen Beschluss erst nach der Bürgerbeteiligung zu treffen.

Herr Weber ergänzt, dass auch städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen seien, über die zuerst informiert werden müsse. Insofern sehe auch er zunächst die Bürgerbeteiligung vor einem Stadtverordnetenbeschluss als notwendig an.

 

Herr Kahl führt dazu aus, dass die jährlich durchzuführenden Einwohnerversammlungen nicht nur meinungsbildenden sondern auch informierenden Charakter haben. Sich nach der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung in der Einwohnerversammlung im Januar ergebende Details können weiterhin aufgenommen werden. Seiner Meinung nach spreche nichts gegen eine Beschlussfassung zu dem um einen mit Punkt 4 zur Einwohnerversammlung ergänzten Verwaltungsvorschlag.

Frau Dr. Batscheider erinnert, dass die Facebook-Diskussion sich einseitig auf das Thema Parken beziehe, die diversen anderen Aspekte einer Zusammenführung der Verwaltungsstandorte aber nicht thematisiert wurden. Dabei wurde in jeder Gremiensitzung von allen deutlich ausgesagt, dass Ersatz für wegfallenden Parkraum geschaffen  werden solle. Eine Einwohnerversammlung sei ein gutes Instrument, um hierüber zu informieren.

 

Herr Holtfester lässt über den um Punkt 4 erweiterten Beschlussvorschlag der Verwaltung als weitergehenden Antrag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

  1. Der Ersatzneubau des Amtes 2 soll gemeinsam mit dem Bauamt und dem Servicecenter der Stadtwerke als zukunftsfähiges Dienstleistungszentrum der Stadt in Rathausnähe auf dem sog. Sandparkplatz am Klosterhof mit Einsatz von Städtebaufördermitteln gebaut werden.
  2. Die Planungen für den Förderantrag sind zügig voranzutreiben, um die Zeit und die Kosten für die provisorische Auslagerung des Amtes 2 möglichst gering zu halten.
  3. Wie für die ca. 28 wegfallenden Parkplätze Ersatz geschaffen werden soll, ist mit gesonderter Vorlage ggf. auch unter Einbeziehung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu entscheiden.
  4. Der Bürgervorsteher wird beauftragt, kurzfristig eine Einwohnerversammlung zum Thema Erläuterung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts und der Standortentscheidung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen:3 Enthaltung: 1

 

 

 

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