Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Heß erläutert kurz den Sachstand. Es besteht die Möglichkeit, den Umbau mit Fördermitteln von der IBSH zu finanzieren. Diese Förderung hat aber zur Bedingung, dass ein höherer Flächenanteil der unentgeltlichen Gästebetreuung zugutekommen muss. Deswegen wurden in der Zwischenzeit weitere Flächen, die ursprünglich im Zuge des Umbaus nicht angefasst werden sollten, in die neue Planung der Architektin Frau Mehrtens-Paulsieg einbezogen (z.B. Veranstaltungssaal im Obergeschoss).
Frau Mehrtens-Paulsieg stellt die Umbaupläne incl. der vorläufigen Kostenschätzungen vor.
Frau Spiegel macht deutlich, dass ein Brandschutzkonzept verpflichtend ist und umgesetzt werden muss.
Der Ausschuss spricht sich für einen Sperrvermerk für die Summe von 430.000 € und die Verpflichtungserklärung für das Folgejahr aus. Die Planungskosten für die Architektin und für das Brandschutzkonzept werden ohne Sperrvermerk genehmigt.
Lt. Aussage von Frau Mehrtens-Paulsieg werden sich diese Kosten auf ca. 20.000 € belaufen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: (geändert) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umbau Haus des Gastes entsprechend der Förderkriterien zu planen. Der Förderantrag soll im 1. Quartal 2018 eingereicht werden. 2. Die Planungskosten bis zur Antragshöhe für einen Förderantrag in Höhe von ca. 20.000 € werden in den Wirtschaftsplan 2018 des Tourismus-Service eingestellt. Die Gesamtinvestitionen von 945.000 € werden mit Sperrvermerk versehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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