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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1849/17 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Anhand eines Planes wird der Geltungsbereich der B-Plan-Änderung erläutert.

Herr Dr. Dalke vertritt die Auffassung, dass der durch die Gehölzfläche parallel zur verlängerten Wiesenstraße verlaufende Wanderweg erhalten bleiben sollte. Ihn stört, dass die Schneise durch den Grüngürtel bereits angelegt ist, obwohl der B-Plan noch nicht geändert wurde.

Herr Slawski antwortet, dass es sich zurzeit nur um eine genehmigte Baustellenzufahrt handelt.

Herr Weber führt aus, dass die Ausgleichsfläche mit über 4.000 m² ausreichend groß bemessen sei und es sich von daher um eine vertretbare Lösung handele.

Herr Heckel erkundigt sich, warum von Seiten der UNB der Wegfall des Wanderweges gefordert wird.

Herr Mittmann antwortet, dass zwei parallel verlaufende Fußwege in geringem Abstand wenig sinnvoll sind und der Biotopbereich durch den Erhalt des Weges beeinträchtigt wird.

Herr Dr. Dalke erwidert, dass für die Pelzerhakener Bürger kleine Wege ganz wichtig seien.

Herr Holtfester ergänzt, dass sich auch der Bauherr für den Erhalt des Wanderweges ausgesprochen habe.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0

 

 

 

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