Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1790/17 Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Frau Kremer berichtet von zwei Vorortterminen mit der UNB und dem LKN. Mit beiden Institutionen wurden die 3 vorliegenden Varianten diskutiert. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bedarf es für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit weiterer Gutachten, wie beispielsweise einer Biotoptypenkartierung. Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hält das Vorhaben nach derzeitiger Einschätzung aus küstenschutzrechtlicher Sicht für grundsätzlich genehmigungsfähig. Eine 4. Variante, die von einem Bürger vorgeschlagen wurde, die barrierefreie Herstellung des Eichenhainstieges, ist wegen der zulässigen Steigung von maximal 6 % technisch nicht umsetzbar. Die Errichtung eines Dünensteges würde den Badestrand verschmälern, die Strandreinigung einschränken und zum Wegfall der Bootsliegeplätze am Eschenweg führen. Da es sich um ein Hochwasser-Risikogebiet handelt soll die bauliche Anlage nicht unter 2,50 m über NN liegen. Angebote für ein Baugrundgutachten sowie eine erste Kostenermittlung werden vom Büro Benthien eingeholt bzw. erarbeitet. Das im Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten erfragte Meinungsbild hat ergeben, dass dort mehrheitlich die Variante 3 favorisiert wird. Sowohl im Bau- und Planungsausschuss als auch in der Stadtverordnetenversammlung wird das Thema barrierefreier Strandzugang noch behandelt.

Herr Schäfer erläutert die 3 bisher vorliegenden Varianten.

Variante 1 besteht aus einem Aufzug mit Stahlbetonschacht, der von bis zu 4 Personen genutzt werden kann und eine Höhendifferenz von ca. 5 m überwindet. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre dies ein minimaler Eingriff, aber verbunden mit hohen Unterhaltungskosten, da durch freie Bewitterung und Salzeinfluss eine Belastung des Bauwerkes stattfinden würde. Ein auf Helgoland installierter Aufzug verursacht Unterhaltungskosten in Höhe von 12.000,- € jährlich.

Variante 2 ist ein aufgeständerter Steg, der beim Holzpodest am Ende der Promenade beginnt und auf Höhe des Grundstücks Am Hohen Ufer Nr. 25 auf den vorhandenen Uferwanderweg trifft. Um die etwa 3 m Höhendifferenz zu überbrücken, ist eine 75 m lange Rampe vorgesehen. Das Steilufer hat an dieser Stelle eine Höhe von 7,40 m über NN. Die relativ „hohe“ Konstruktion erfordert ein beachtliches Ständerwerk.

Der Steg in Variante 3 hat, wie Variante 2 eine Breite von 2,30 m und verläuft vom Holzpodest aus bis zum Eschenweg. Das Höhenniveau des aufgeständerten Steges liegt im Minimum bei 2,50 m über NN. Der Anschlusspunkt beim Eschenweg liegt bei ca. 2,80 m.

Alle Varianten wurden sowohl der UNB als auch dem LKN vorgestellt. Die UNB hat in einer ersten Reaktion die Varianten 1 und 3 eher positiv beurteilt, fordert aber eine Biotoptypenkartierung (u.a. wegen der Primärdünen) sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Die Belange des Naturschutzes und des Küstenschutzes sind bei der weiteren Planung des Vorhabens zu beachten, wobei die UNB eine Wegetrasse bevorzugen würde, die vom gesetzlich geschützten Biotop Steilküste abrückt, während der LKN aus Sicht des Küstenschutzes eine Trasse lieber sähe, die dicht vor dem Steilufer verläuft. Die Tragfähigkeit der Strandbereiche, die für eine Wegetrasse in Betracht kommen, sollen mit einem Baugrundgutachten ermittelt werden.

 

Bürgerbeteiligung:

Frau Ramakrishnan beschreibt die Problematik für Kinder und Eltern des Kinderzentrums, den Strand barrierefrei zu erreichen. Pelzerhaken müsse touristisch attraktiv bleiben und auch auf den hohen Anteil älterer Bevölkerungsschichten reagieren. Derzeit würden sich die meisten Menschen im Bereich des Promenaden-Vorplatzes bewegen. Sie habe mit vielen Bürgern gesprochen und fast nur positive Rückmeldungen für eine Verlängerung des Dünensteges erhalten. Natürlich müsse das Vorhaben naturverträglich gestaltet sein. Aus ihrer Sicht wäre Variante 3 wünschenswert. Die vorhandene Wegeverbindung sei sehr beschwerlich und erlaube Menschen im Rollstuhl keinen Blickkontakt zum Wasser. Außerdem wollen die Leute auf dem Niveau des Strandes sitzen. Jeder der Anwesenden sollte sich ein persönliches Bild von der Situation vor Ort machen.

Herr Freudenberg findet es nicht gut, wenn bezogen auf die Notwendigkeit zur Verlängerung des Promenadensteges, mit alten Besucherzahlen argumentiert wird. Durch das Kinderzentrum, das SGW sowie die Ferienhausgebiete und das „Südcap“ werden in Pelzerhaken zukünftig mehr Menschen einen barrierefreien Weg zum Strand benötigen. In einer Prioritätenliste zur Barrierefreiheit sollte der Steg weit vorn stehen. Barrierefreiheit sei sehr wichtig.

 

Diskussion:

Herr Dr. Pasenau kritisiert die mit der Vorlage verschickten Pläne der 3 Varianten, da sie keinen vernünftigen Maßstab haben und eingemessene Höhenpunkte nicht lesbar sind. Weiterhin finde sich kein Hinweis, wo sich Primärdünen entwickelt haben. Auch sei zu untersuchen, wie der Einfluss des Steges am Fuß der Steilküste auf die Primärdünen zu bewerten ist. Weiterhin fehlt Herrn Dr. Pasenau eine Aufriss-Zeichnung, die die Auswirkungen des Steges auf das Landschaftsbild darstellt.

Herr Schäfer erläutert, dass die obere Strandgrenze eine Höhenlage von 1,60 m bis 1,90 m aufweist und somit relativ homogen ist. Der Böschungsfuß des Steilufers weist Höhen zwischen 1,90 m und 3,60 m auf und fällt nach Westen kontinuierlich ab. Die bewachsene untere Kante des Steilufers wurde mit aufgenommen. An dieser Kante orientiert sich der Verlauf der Wegetrasse bei Variante 3. Von der UNB sei positiv bewertet worden, dass es durch den aufgeständerten Steg vermehrt zu Sandablagerungen und Dünenbildungsprozessen kommen könne. Durch Ansiedlung von Strandhafer und –roggen kann der Strand stabilisiert werden. Insgesamt gelte es, Biotop- und Küstenschutz zu beachten und in Einklang zu bringen.

Herr Pohl vertritt die Auffassung, dass der Mensch im Mittelpunkt stehen müsse und eine Lösung im Sinne der Barrierefreiheit anzustreben sei. UNB und LKN müssten mit ihren Belangen dabei zurück stehen.

Herr Heckel entgegnet, dass der Naturschutz durch das Eingreifen des Menschen in den Naturhaushalt erforderlich geworden ist.

Die Belange des Naturschutzes dürften keinesfalls außeracht gelassen werden.

Herr Albers erklärt, dass dieser barrierefreie Strandzugang kein prioritäres Projekt im Sinne der Barrierefreiheit ist. Für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist der freie Zugang zu Behörden und Ämtern deutlich wichtiger. Eine Prioritätenliste für Projekte zur Barrierefreiheit werde hierzu erarbeitet.

Auf die Kritik, dass Variante 2 zu steil sei, reagiert Herr Heckel mit dem Hinweis, dass auch diese Variante barrierefrei ist. Die Idee für Variante 2 ist bei einem Ortstermin mit dem Tourismus-Service entstanden.

Herr Pohl bekräftigt seine Sichtweise, wonach der Mensch im Mittelpunkt stehen soll. Dies sei aus dem Inklusionsplan des Kreises „Ostholstein erlebbar für Alle“ abzuleiten.

Herr Weber plädiert dafür, im Rahmen des geplanten Vorhabens eine Lösung zu finden, die Natur- und Küstenschutz aber auch die Nutzungsinteressen des Menschen zusammenführt.

Es müsse natürlich auch über Inklusion gesprochen und dann auch auf Prioritäten bei der Umsetzung von Maßnahmen geachtet werden.

Herr Brodowski erinnert in diesem Zusammenhang an den Rundwanderweg um das Binnenwasser, der weitgehend barrierefrei geplant wurde.

Herr Schäfer erklärt, dass nach der Entscheidung der politischen Gremien für eine Vorzugsvariante, diese dann detailliert zu untersuchen ist.

Herr Dr. Pasenau führt aus, dass Küstenschutz dem Menschenschutz dient. Hierbei sind Dünen ein Teil des Küstenschutzes.

Herr Weber sieht es positiv, wenn durch Realisierung von Variante 3 vermehrt Sandablagerungen stattfinden.

Herr Wichelmann bekräftigt, dass der Steg mit seiner touristischen Bedeutung im Einklang mit Natur- und Küstenschutz herzustellen ist.

Herr Holtfester hat den Eindruck, dass sich die Anwesenden relativ einig sind, aber die Abstimmung zwischen den Belangen Natur- und Küstenschutz sowie Tourismus und Barrierefreiheit fachlich fundiert erfolgen muss.

Herr Heckel erklärt für seine Fraktion, dass man zwar Variante 2 favorisiere, sich aber einer besseren Lösung nicht verschließen werde.

Frau Kremer stellt die Frage, ob zunächst eine Variante priorisiert werden soll oder erst über die einzuholenden Gutachten die verträglichste Variante ermittelt werden soll.

Herr Hamer spricht sich dafür aus, zunächst Varianten auszuwählen und diese dann detailliert zu untersuchen. Anschließend verliest er den Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:  

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Varianten 2 „Bei den Eichen“ oder 3 „Eschenweg“ zu verfolgen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Varianten 2 und 3 ein paralleles Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholsteins sowie dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz zu beantragen.

3. Die Honorarkosten der für das Genehmigungsverfahren notwendigen Ingenieursleistungen in Höhe von 18 TEUR werden genehmigt.

4. Die weiteren Aufwendungen für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI in Höhe von voraussichtlich 35 TEUR sind im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zu den Punkten 1 bis 3:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0  Enthaltung: 0

Zu Punkt 4:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 3Enthaltung: 1

 

 

 

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