Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Litzka berichtet anhand der Vorlage, dass die Abwasserbeseitigungssatzung aus dem Jahre 1996 einer grundlegenden Überarbeitung bedurfte. Die wesentlichen Neuerungen wurde dem Stadtwerkeausschuss in seiner Sitzung vom 13.03.17 durch Rechtsanwalt Ulrich Schlack vorgestellt. Diskussion: Herr Greve führt aus, dass in der Anlage 1 der neuen Abwasserbeseitigungssatzung (Beschaffenheit und Inhaltstoffe von Abwasser vor Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage) diverse Inhaltsstoffe aufgeführt sind. Er fragt nach, warum z.B. keine Medikamentenrückstände aufgeführt sind. Frau Litzka sichert zu, dieses prüfen zu lassen.
Protokollnotiz: Grenzwerte für Medikamente sind aufgrund der vielfachen Wirkstoffe noch nicht festgelegt. Ein Verursacher (private Haushalte) können nicht ermittelt werden. Es soll 2022 ein neues EU Gesetz Inkrafttreten wonach eine zusätzliche 4.te Reinigungsstufe eingesetzt werden soll. Diese soll unter anderem einen Grenzwert für bestimmte Wirkstoffe bei Medikamenten beinhalten.
Dr. Pasenau führt aus, dass es aus vergangener Historie auch private Übergabeschächte auf öffentlichen Weg gibt. Hier sieht er noch Regelungsbedarf in der neuen Abwasserbeseitigungssatzung. Frau Litzka nimmt es zur Kenntnis und wird dieses überprüfen lassen.
Protokollnotiz: Bestehende Gebäude fallen alle unter den sogenannten Bestandschutz und erhalten eine Sonderregelung.
Frau Zimmler bedankt sich bei Frau Litzka für die Überarbeitung und findet die neue Abwasserbeseitigungssatzung sehr verständlich.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die neue Abwasserbeseitigungssatzung wird zum 01.01.2018 beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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