Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise führt aus, dass die Landesplanungsbehörde eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) sowie eine Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zum Thema Ausbau von Windenergie betreibt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens können sich die Gemeinden zu den Entwürfen äußern. Da Neustadt im Ordnungsraum für Erholung liegt, in dem eine Errichtung von WKA nicht zulässig ist, ergeben sich keine Änderungen für das Stadtgebiet. In den sogenannten Vorranggebieten wird der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen eingeräumt. Ein Vorranggebiet muss die Errichtung von mindestens 3 WKA ermöglichen. In den Vorranggebieten soll es keine Höhenbegrenzung geben. Außerhalb der festgelegten Vorranggebiete Windenergie ist die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Kleinanlagen mit bis zu 30 m Gesamthöhe und Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BauGB dienen (beispielsweise Eigenbedarf bei landwirtschaftlichen Betrieben). Frau Weise verliest den Beschlussvorschlag.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde zu senden: „Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 sowie die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) zur Kenntnis und stimmt diesen in den vorliegenden Fassungen zu.“
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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