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Auszug - Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1740/17 Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Weise berichtet, dass eine Bürgerin den Antrag gestellt hat, ein zweites Gebäude auf ihrem Grundstück errichten zu dürfen. Der Bau- und Planungsausschuss hatte am 26.01. zugestimmt, die Anwohner der Straße Kasbern Rehm wegen zusätzlicher Bebauungsmöglichkeiten zu befragen. 10 Anwohner hatten einer weiteren Bebauungsmöglichkeit zugestimmt, 4 Anwohner hatten dies abgelehnt. Weitere 13 Anwohner hatten keine Aussage getroffen bzw. waren nicht anwesend. Der Sachverhalt wird anhand von zwei Plänen referiert. Die Erstellung eines Schallgutachtens ist erforderlich. Die Kosten für die Aufstellung des B-Planes sollen nicht auf die Anlieger umgelegt werden. Frau Weise verliest den im Bau- und Planungsausschuss gefassten Beschuss, der mit 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen wurde. Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird erläutert, wonach künftig bei Aufstellungsbeschlüssen für B-Pläne beraten und beschlossen werden soll, ob ein Bebauungsplan im weiteren Planverfahren auch im Umwelt- und Verkehrsausschuss abzustimmen ist. Im konkreten Fall plädiert die Verwaltung dafür, den B-Plan Nr. 91 nicht nochmals im Umwelt- und Verkehrsausschuss zu beraten.

Herr Hamer führt aus, dass sowohl ein Schallgutachten zu erstellen ist, als auch die Zuwegungsmöglichkeit vom Ostring geprüft werden muss.

Herr Kasten stellt die Frage, ob eine verkehrliche Lösung für diesen Bereich überhaupt möglich ist. Er kann sich nicht vorstellen, dass so viele Zufahrten vom Ostring aus verkehrstechnisch günstig sind.

Frau Weise erwidert, dass dies im weiteren Verfahren zu klären ist. Eine Zuwegung sei sowohl vom Kasbern Rehm als auch vom Ostring möglich, wobei letztgenannte Möglichkeit schalltechnisch ungünstig ist.

Herr Dr. Dalke spricht sich dafür aus, die Kosten für den B-Plan auf die Begünstigten umzulegen.

Frau Weise antwortet, dass hierfür mit jedem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag zu schließen sei, was sehr aufwändig wäre. In ähnlich gelagerten Fällen wurde bisher auf die Umlegung von Kosten auf die Betroffenen verzichtet.

Herr Hamer verliest den Beschlussvorschlag mit den Unterpunkten 1 bis 3. Punkt 4 der Beschlussvorlage wird gestrichen und kommt nicht zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:  

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 2

 

 

 

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