Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Buchwald erläutert den Anlass für die Teilfortschreibung des LEP 2010 und der Regionalpläne hinsichtlich der Windenergieanlagen: Da die ursprünglichen Teilfortschreibungen dieser Pläne vom OVG für fehlerhaft erklärt wurden, erstellt die Landesplanungsbehörde nun neue Teilfortschreibungen. Für die Stadt Neustadt i.H. ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage: In unserem Stadtgebiet sind nach wie vor weder „Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung“ noch „Vorranggebiete für Repowering“ vorgesehen.
Diskussion: Herr Reichert weist darauf hin, dass in drei Tagen ein neuer Landtag gewählt wird und gibt zu bedenken, dass der jetzige Entwurf der Teilfortschreibung nach der Wahl wieder geändert werden könnte.
Herr Weber weist darauf hin, dass diese Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung entschieden wird, da die Stellungnahme der Stadt erst nach deren nächster Sitzung abgegeben werden muss. Er verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde zu senden: „Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 sowie die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) zur Kenntnis und stimmt diesen in den vorliegenden Fassungen zu.“
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 2Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||