Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Zuschussantrag der Neustädter Tafel  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1722/17 Zuschussantrag der Neustädter Tafel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Herr Raloff erläutert eingehend die Vorlage.

Herr Greve dankt im Namen der SPD-Fraktion für den Beschlussvorschlag. Er schlägt jedoch vor, diesen dahingehend zu ergänzen, dass trotz des festgesetzten Zeitraumes neu entschieden werde, wenn von Seiten der Tafel eine Erhöhung des Zuschusses nachgewiesen und beantragt werde.  Herr Raloff weist darauf hin, dass seiner Meinung nach ein solcher Zusatz nicht erforderlich sei, da der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten in der Vergangenheit trotz zeitlich festgesetzter Zuschussbeträge über begründete Anträge erneut beraten habe. Dieses  wird von der Vorsitzenden bestätigt und sie weist darauf hin, dass die Stadt Neustadt in Holstein bislang immer geholfen habe. Daraufhin wird nicht die Notwendigkeit gesehen, den Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Herr Schumacher führt aus, dass er die Tafel in Bad Segeberg besucht habe. Diese versorgt 300 Bedürftige und erhält einen Zuschuss von 6.000,00 €. Die Leistungen der Tafeln sind anerkennungswert und er hebt hervor, dass von Seiten der Stadtverordneten und der Verwaltung die Arbeit der Neustädter Tafel nicht in Frage gestellt werde und somit eine Ergänzung des Beschlussvorschlages nicht erforderlich sei.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest die Vorsitzende den Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass dem Hauptausschuss der Beschlussvorschlag sowie das Abstimmungsergebnis zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werde, da der Zuschussbetrag im Nachtragshaushalt zu berücksichtigten sei.

 

 

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Beschluss:  

Die Neustädter Tafel erhält für die Jahre 2017-2019 neben dem Mietnachlass von 4.200 € einen direkten jährlichen Zuschuss von 3.544 €.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

 

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