Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1722/17  

 
 
Betreff: Zuschussantrag der Neustädter Tafel
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
28.03.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
19.04.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

In der Sitzung des AfgA am 7.2.17 wurde der Zuschussantrag der Neustädter Tafel beraten (VO/1697/17). Die Verwaltung wurde gebeten, mit der Tafel das Gespräch zu suchen, um den Finanzierungsbedarf genauer beziffern zu können. Ein Gespräch mit Vertretern der Tafel fand am 1.3.17 statt. Leider lässt sich anhand der vorgelegten Unterlagen und der Schwankungen, denen die Einnahmen und Ausgaben der Tafel unterliegen, kein fester jährlicher Zuschussbedarf ermitteln. Im Gespräch haben die Vertreter der Tafel deutlich gemacht, dass der beantragte Zuschuss dazu dienen solle, die Tafel insgesamt finanziell sicherer aufzustellen.

 

Die Verwaltung hat der Tafel daher folgenden Vorschlag unterbreitet:

 

  1. Der Mietvertrag läuft unverändert bis zu seinem Ablauf 2019 fort, dann wird er verlängert oder neu verhandelt.
  2. Anhand der mitgeteilten Abnehmerzahlen und den mündlich berichteten erhöhten Zuschüssen der anderen Kommunen stuft sich die Stadt Neustadt selbst ein. Von den genannten 1019 Abnehmern leben 375 in Neustadt, das entspricht 36,8 %. In den anderen Kommunen leben 63,2%. Diese Kommunen haben der Tafel insgesamt 13.300 € (= 63,2%) an Zuschüssen zugesagt. Rechnerisch ergibt sich auf dieser Grundlage ein Zuschuss der Stadt Neustadt von 7.744 € (36,8%).
  3. Der Mietnachlass von 4.200 € wird auf die 7.744 € angerechnet. Es verbleibt ein direkter Zuschuss von 3.544 €. Das sind dann 2.104 € mehr als die bisherigen 1.440 €.

 

Die Tafel ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Es wird um Beratung gebeten. 


Beschlussvorschlag:

Die Neustädter Tafel erhält für die Jahre 2017-2019 neben dem Mietnachlass von 4.200 € einen direkten jährlichen Zuschuss von 3.544 €.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 2.104

Folgekosten:

 € 4.208

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:x

Deckungsvorschlag: Nachtragshaushalt

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine