Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise referiert anhand einer Präsentation und erläutert die Planungsziele. Da eine Garantie für die Errichtung von sozialem Wohnungraum mit der B-Planänderung allein nicht möglich ist, soll der Beschlussvorschlag um einen 5. Punkt ergänzt werden. Mit Hilfe eines städtebaulichen Vertrages soll gesichert werden, dass 30 % der Gesamtwohnfläche (ca. 80 Wohnungen) als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Frau Weise verliest den erweiterten Beschlussvorschlag.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. 5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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