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Auszug - 34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1687/17 34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Schulz-Rusnak erläutert anhand einer Präsentation sowohl die 34. Änderung des F-Planes als auch den B-Plan Nr. 86 „Franck´sche Tannen“. Deshalb wird unter TOP 5 nicht erneut ein Sachverhalt wiedergegeben.

Frau Schulz-Rusnak trägt die von den Trägern öffentlicher Belange geäußerten Anregungen und Bedenken und die von ihr formulierten Abwägungsvorschläge vor. Gemäß B-Plan sollen 5 Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser entstehen.

Bezogen auf etwaige Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet erklärt Frau Schulz-Rusnak, dass sich nur das Ortsinnenbild verändern wird.

Herr Dr. Pasenau erklärt, dass das Waldgebiet mit seinen ökologischen Funktionen wichtig für das angrenzende FFH-Gebiet ist. Deshalb müsse man das ganze Gebiet betrachten, auch wegen der Avifauna.

Herr Kasten entgegnet, dass die geplanten Häuser vom FFH-Gebiet aus nicht zu sehen sein werden.

Frau Schulz-Rusnak ergänzt, dass die geplante Bebauung für das Landschaftsbild des FFH-Gebietes keine Rolle spielt. Aus ihrer Sicht werden Baulücken bis 140 m Länge als Innenbereich eingeordnet. Außerdem sei der Wald in Teilen bereits mit Ferienhäusern bebaut gewesen.

Herr Weber schließt sich der Sichtweise von Frau Schulz-Rusnak an.

Herr Mittmann verliest Auszüge aus einer  Mail der Stiftung Naturschutz: „die Karl-Heinz-Schulenburg-Stiftung wurde von Herrn Schulenburg 2014 mit der Stiftung eines Vermögens von 1,1 Mio € ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine private Stiftung, die rechtlich unselbständig ist. Rechtsträger und Treuhänderin ist die Stiftung Naturschutz, die geschäftsführend tätig ist. Entscheidungsgremium ist das Kuratorium, das aus 5 Personen besteht. Der Stiftungszweck ist nach § 2 Abs. 2 der Satzung u.a. die ökologische, heimatkundliche und kulturhistorische Entwicklung und Arrondierung der stiftungseigenen Flächen und die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Naturerlebnisräumen und Arten der heimischen Flora und Fauna auf diesen Flächen. Nach § 2 Abs. 3 wird der Stiftungszweck insbesondere verwirklicht durch die Übernahme von für den Naturschutz geeigneten Flächen bzw. die Durchführung von Pflegemaßnahmen. Die Stiftung Naturschutz entwickelt ihre Waldflächen zu artenreichen Laubwäldern standortheimischer Arten als Lebensgrundlage für die in S.-H. waldtypischen Tier- und Pflanzenarten und sieht das vereinbarungsgemäß auch für diese Waldfläche vor. Betreut werden die Wälder der Stiftung von einem anerkannten Forstbüro. Die Waldfläche in der Wiesenstraße, die auf die Karl-Heinz-Schulenburg-Stiftung übertragen werden soll, weist mehrere ehemalige Ferienhäuser auf, die abzureißen und zu entsorgen sind. Der Waldbestand ist im Südwestteil geprägt durch Mischwald aus älteren Eichen, durchsetzt mit mittelalten z.T. zusammengebrochenen Fichtenbeständen. Der nordöstliche Teil wird durch mächtige Pappeln dominiert. In mehreren Bearbeitungsdurchgängen sollen die Nadelbäume entnommen und durch nachgepflanzte Laubbäume ersetzt werden“.

Frau Weise ergänzt, dass somit privatrechtlich abgesichert ist, dass der Wald durch die Treuhänderin Stiftung Naturschutz aufgewertet wird. Die Eigentumsübertragung wird jedoch erst nach Rechtskraft des B-Planes erfolgen.

Frau Schulz-Rusnak erläutert, dass der 30 m Waldabstand eingehalten wird. Das Ausgleichserfordernis für in Anspruch genommene Waldflächen liegt bei 1:3. Es erfolgt keine erhebliche Beeinträchtigung der FFH-Lebensraumtypen und der Erhaltungsziele. Eine 3,5 ha große Ersatzaufforstung wird in Johannistal auf einer Ökokontofläche realisiert. Für die 3 potenziell im Gebiet vorkommenden Fledermausarten werden evtl. Nisthilfen erforderlich, da möglicherweise Quartiersbäume gefällt werden. Insgesamt hat die FFH-Vorprüfung ergeben, dass es keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch die Realisierung des B-Planes geben wird.

Herr Kasten führt aus, dass mit der Bebauungsmöglichkeit eine Optimierung des Waldes einhergeht.

Herr Heckel vertritt die Auffassung, dass man nicht alles zupflastern könne. Insbesondere Waldflächen seien hierzu zu wertvoll.

Herr Kasten bekräftigt, dass das Recht die zweite Reihe zu bebauen mit einer Verbesserung der Waldstruktur verbunden ist. Damit könnten alle sehr zufrieden sein.

Ergänzend führt Frau Schulz-Rusnak aus, dass etwa 11.000 m² Wald gerodet werden und die Größe der Grundstücke zwischen 900 und 1.500 m² liegt.

Frau Weise berichtet, dass ein Anwohner des Schaarweges ein Schreiben mit Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung im Bereich Franck´sche Tannen geschickt hat. Kopien dieses Schreibens werden an die Ausschussmitglieder ausgehändigt. Der Planungs- und Bauausschuss hat sich mit diesen Einwendungen bereits beschäftigt.

Herr Morgenroth führt aus, dass seiner Meinung nach die öffentliche Meinung keine zweireihige Bebauung im Bereich der Franck´schen Tannen wolle. Im Waldabstandsstreifen werde sich ein Übergangswald etablieren, in dem keine Gebäude oder Nebenanlagen zulässig seien.

Herr Heckel empfiehlt, dass die Fraktionen nochmals über die zweite Baureihe beraten sollten, da hierdurch 4.500 m² Wald zusätzlich verloren gehen.

Frau Weise entgegnet, dass gemäß § 34 BauGB in der ersten Reihe bereits jetzt Baurecht besteht.

Herr Albers erinnert daran, dass in vielen Gebieten in zweiter Reihe gebaut werden kann.

Herr Weber führt aus, dass im weiteren Planverfahren noch ausreichend Gelegenheit bestehe sich zu äußern. Heute solle nur der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Herr Dr. Dalke kritisiert die bauliche Verdichtung innerhalb der Ortsteile Neustadts. Es werde immer nur über Einzelprojekte diskutiert, anstatt das große Ganze im Auge zu haben.

Herr Hamer verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der 34. Änderung des F-Planes für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 3Enthaltung: 0

 

 

 

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