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Auszug - 38. Änderung des F-Planes (nördlicher lübscher Mühlenberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1680/17 38. Änderung des F-Planes (nördlicher lübscher Mühlenberg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Nagel referiert zur 38. Änderung des F-Planes mittels einer Präsentation. Im Baugebiet südlicher lübscher Mühlenberg seien bereits 80 % der Grundstücke verkauft. Die Erweiterung des Baugebietes würde auf Flächen erfolgen, die als ausgeräumte Agrarlandschaft zu bezeichnen sind. Einzig einige wenige Bäume entlang der Landesstraße tragen zur Gliederung bei. Eine Senke wurde mit Erdaushub aus dem Südbereich aufgefüllt. Der lübsche Mühlenberg ist als Geotop anzusprechen und soll evtl. als Ökokontofläche dienen. Nach Osten soll die Fläche eine Eingrünung als Ortsrand erfahren. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen vollständig innerhalb des Gebietes erfolgen. Für Bebauung und Kompensationsmaßnahmen soll ein Masterplan ausgearbeitet werden. Bei Regenereignissen wird es wegen des vorhandenen Reliefs zu Ausspülungen kommen. Deshalb sollen RW-Leitungen regelmäßig gespült werden. Felsen und Steine sollen als Sandfang dienen. Die Oberflächenentwässerung wird planerisch fachgerecht abgearbeitet.

Herr Dr. Pasenau möchte wissen, wohin das überlaufende Wasser aus dem Regenrückhaltebecken (RRB) abgeleitet wird.

Herr Nagel antwortet, dass das Wasser in den Niederungsbereich eingeleitet werden soll.

Herr Morgenroth entgegnet, dass das vorhandene RRB ein reines „Durchlaufbecken“ und kein Absetzbecken sei. Außerdem seien die Regenrückhaltebecken noch nicht abgenommen worden.

Frau Weise führt aus, dass die technische Machbarkeit und Umsetzung von Entwässerungsmaßnahmen nicht im F-Planverfahren zu behandeln sind.

Herr Hamer verliest den Beschlussvorschlag.

 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus den anliegenden Beschluss-empfehlungen ergeben, gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

 

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