Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße hier: Variantenauswahl und Zustimmung zum Entwurf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1689/17 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße
hier: Variantenauswahl und Zustimmung zum Entwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Slawski erläutert anhand eines Planes den geplanten Ausbau der Reifer- und der Grabenstraße. Die Reiferstraße erhält eine 5,50 m breite Fahrbahn, aufgeteilt in eine 3,50 breite Fahrspur und einen 2,00 m breiten Parkstreifen. Die Fußwege werden mit rotem Klinker befestigt und es wird ein grauer Bordstein verwendet. Die Fahrbahn wird mit Granitkleinpflaster ausgebaut. Um neben dem Grundstück der Markt-Apotheke mehr Platz für den Fußweg zu erhalten, wird eine kleine städtische Grünfläche gegen eine Bürgersteigfläche getauscht. Zwischen dem Eska-Kaufhaus und der „Apotheken-Seite“ wird ein Fußgängerüberweg gebaut.

Die Grabenstraße soll eine 5,50 m breite Fahrbahn und eine 2,00 m breiten Parkstreifen erhalten. Die Breite der Fußwege beträgt hier 1,95 m bzw. 1,50 m. Des Weiteren wird ein 2,00 m breiter Grünstreifen für eine straßenbegleitende Bepflanzung erhalten bleiben. In beiden Straßen wird die Beleuchtung erneuert. Es wird die Entwurfsvariante B empfohlen, für die sich auch die Anwohner ausgesprochen haben.

Herr Dr. Dalke kann sich einen gemeinsamen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer mit einer Tempobegrenzung vorstellen.

Herr Albers erwidert, dass er eine solche Regelung für nicht notwendig hält, da man in beiden Straßen überhaupt nicht schneller als 30 km/h fahren kann.

Herr Holtfester ergänzt, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone notwendigerweise eine Aufhebung von Fußgängerüberwegen mit sich bringt.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

2. Der Entwurfsvariante B wird zugestimmt (Parkstreifen südlich). Dabei soll geprüft werden, ob vor den Hauseingängen an der südlichen Straßenseite der Gehweg zu Lasten des Parkstreifens verbreitert werden kann.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1