Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage dargelegten Sachverhalt. Frau Schulz-Rusnak erläutert den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 sowie die Stellungnahmen der TÖB (Landesplanungsbehörde, Kreis Ostholstein, LLUR, LKN, Archäologisches Landesamt, Bundeswehr, Deutsche Telekom, Wasser- und Schifffahrtsamt, Handwerkskammer Lübecker, ZVO Stadtwerke Neustadt in Holstein, NABU) und die jeweiligen Abwägungsvorschläge, diese führen jedoch nicht zu Änderungen der Planung. Einzelne Rückfragen werden von Frau Schulz-Rusnak beantwortet.
Herr Dr. Böckenhauer weist darauf hin, dass die Pflege/Verbesserung des Restwaldes nicht in dem Vertrag enthalten seien. Frau Weise antwortet, dass der Gestattungsvertrag sich lediglich auf die Ersatzaufforstungsfläche beziehe. Frau Schulz-Rusnak ergänzt, dass die Pflege/Verbesserung des Restwaldes bisher nicht gesichert sei, dieses müsse mit der Schulenburg-Stiftung vertraglich geregelt werden.
Herr Heckel weist darauf hin, dass auch die 34. Änderung des F-Planes noch nicht im UVA beraten worden sei und auch in der Stadtverordnetenversammlung noch gekippt werden könne. Er fragt, weshalb überhaupt in 2. Reihe gebaut werden solle.
Frau Weise erklärt, dass auch der heute vorgesehene Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den B-Plan noch im UVA beraten werde, die beiden Beschlüsse könnten in der gleichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gefasst werden. Es gäbe daher keinen Grund, heute nicht über diesen Bechlußvorschlag zu beschließen.
Der Eigentümer habe im Vertrauen auf die bisherigen politischen Beschlüsse über den Aufstellungsbeschluss bereits erhebliche Investitionen in die Planung getätigt. Herr Weber lässt darüber abstimmen, ob in der heutigen Sitzung über den Entwurf- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 86 beschlossen werden solle.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltung: 0
Herr Vowe weist darauf hin, dass die Verbesserung der restlichen Waldfläche für den Ausgleich nicht erforderlich ist.
Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass die Verbesserung immer eine städtebauliches Ziel gewesen sei, dass bisher aber nicht Bestandteil der Planung geworden sei.
Auf die Frage von Frau Weise, ob ein Teil der Ausgleichsverpflichtung durch die Verbesserung des Restwaldes erbracht werden könne, antwortet Frau Schulz-Rusnak, dass auf dieser Fläche zwar nicht die Waldumwandlung ausgeglichen werden könne, dass sie aber für den sonstigen Ausgleich herangezogen werden könne, dies sei bisher jedoch nicht vorgesehen.
Frau Disselhoff regt an, die Ersatzaufforstung innerhalb des Stadtgebietes vorzunehmen. Bereits im Landschaftsplan von 1999 sei vorgesehen, den Schaarwald zu erweitern, daher sollten Verhandlungen mit dem Eigentümer dieser Flächen aufgenommen werden, um hier (oberhalb des Scharwaldes) die Ersatzaufforstung zu realisieren.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Weber den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltung: 0
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