Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Keine
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, jeweils in der geltenden Fassung, wird die „Satzung für das Sondervermögen der Stadt Neustadt in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein“ erlassen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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