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Auszug - Erlass einer Satzung für das "Sondervermögen der Stadt Neustadt in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein"   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1639/16 Erlass einer Satzung für das "Sondervermögen der Stadt Neustadt in Holstein
für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Herr Raloff erläutert die Vorlage. Auf die Anregung von Herrn Greve, dass die höhere Ver-antwortung und die Mehrarbeit für Kassenwarte sowohl entschädigt als auch in der Satzung festgeschrieben werden solle, entgegnet der anwesende stellvertretende Wehrführer Herr Grönzin, dass der Kassenwart bereits aus der Kameradschaftskasse eine Aufwendung erhalte und eine Regelung hierfür bereits vorhanden sei. Auch Herr Raloff bittet, die Satzung wie vorgelegt zu beschließen.

 

 

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Beschluss:  

Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, jeweils in der geltenden Fassung, wird die „Satzung für das Sondervermögen der Stadt Neustadt in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein“ erlassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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