Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Raloff erläutert die Vorlage. Auf die Anregung von Herrn Greve, dass die höhere Ver-antwortung und die Mehrarbeit für Kassenwarte sowohl entschädigt als auch in der Satzung festgeschrieben werden solle, entgegnet der anwesende stellvertretende Wehrführer Herr Grönzin, dass der Kassenwart bereits aus der Kameradschaftskasse eine Aufwendung erhalte und eine Regelung hierfür bereits vorhanden sei. Auch Herr Raloff bittet, die Satzung wie vorgelegt zu beschließen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, jeweils in der geltenden Fassung, wird die „Satzung für das Sondervermögen der Stadt Neustadt in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein“ erlassen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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