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Auszug - Geschwindigkeitsmessungen im örtlichen Straßenverkehr, Antrag der CDU Fraktion  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1620/16 Geschwindigkeitsmessungen im örtlichen Straßenverkehr, Antrag der CDU Fraktion
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Herr Raloff erläutert sein Schreiben an den Fachdienst Straßenverkehr bezüglich der Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen in Eigenregie. Weiterhin wurde beim Innenministerium nachgefragt, inwieweit die Aufgabe Geschwindigkeitsüberwachung an kreisangehörige Städte übertragen werden kann. Das Innenministerium hat eine derartige Übertragungsmöglichkeit verneint und im Fall Norderstedt darauf verwiesen, dass nur Rotlichtverstöße durch die Stadt geahndet werden dürfen. Auch die Verkehrsbehörde des Kreises hat eine ablehnende Haltung formuliert und begründet dies mit der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für die Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen.

Herr Holtfester erklärt, dass man mit der ablehnenden Haltung der Verkehrsbehörde wohl leben müsse, es aber nie Sinn der geplanten Maßnahme war Einnahmen zu erzielen.

In diesem Zusammenhang möchte Herr Heckel wissen, ob in der Straße Rosengarten eine Geschwindigkeits-Anzeige aufgestellt wurde. Es wird geantwortet, dass dies in Kürze geschehen soll.

Herr Kasten vertritt die Auffassung, dass der Kreis die Geschwindigkeitsüberwachung nur sehr sporadisch betreibt. Land und Kreis müssten ein größeres Interesse an der Verkehrsüberwachung haben. Die vielfach vorhandenen Geschwindigkeits-Anzeigen würden auch keinen großen Effekt haben. In 5 Jahren sollte man evtl. einen neuen Anlauf zur Übertragung der Geschwindigkeitsüberwachung nehmen.

Herr Raloff erläutert einen Erlass des Innenministeriums, wonach das Landespolizeiamt Unfallschwerpunkte aussucht und die Kreise bittet, an den entsprechenden Stellen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Herr Dr. Böckenhauer empfindet die Antwort der Verkehrsbehörde als sehr knapp, unfreundlich und nicht überzeugend. Für das Stadtgebiet von Neustadt habe er in letzter Zeit keine Meßstrecke bewusst wahrgenommen. Es gebe aber mehrere Anhaltspunkte für bestehende Verkehrsprobleme. Er schlägt vor, an den Kreis heran zu treten und darum zu bitten, an problematischen Verkehrsbereichen Messungen durchzuführen.

Herr Weber ist der Meinung, dass der Brief der Verkehrsbehörde sehr sachlich abgefasst ist. Weiterhin sei er vor kurzem selbst in eine Anlage zur Verkehrsüberwachung gefahren und „geblitzt“ worden.

Herr Holtfester hält beispielsweise den Rettiner Weg vor der Bedarfsampel verkehrstechnisch für problematisch.

Herr Pohl bekräftigt, dass es nur um die Erhöhung der Verkehrssicherheit gehe.

 

 

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Beschluss:  

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung ermächtigt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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