Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Dr. Böckenhauer verlässt den Raum. Frau Zimmler verlässt den Raum.
Bericht: Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herr Vowe stellt fest, dass es in der Nr. 4 des Beschlussvorschlages 3. Änderung des B-Planes heißen müsse.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
1. Kreis Ostholstein vom 30.05.15: Die Präambel wird entsprechend ergänzt.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
1. Stadtwerke vom 26.05.2016: Die vorhandenen privaten Entwässerungsleitungen auf den privaten Grundstücken sind nicht öffentlich-rechtlich (Baulast) abgesichert. Es wird in der Begründung auf diese Leitungen hingewiesen. An der überbaubaren Grundstücksfläche wird festgehalten, da die entsprechenden Leitungen nicht öffentlich-rechtlich abgesichert und eventuelle private Rechte Dritter nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind.
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
1. Bürger 1 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016: Die textliche Festsetzung Ziff. 3.2 (Unzulässigkeit von spiegelnden Materialien zur Dacheindeckung) bleibt bestehen, da spiegelnde Dacheindeckungen im gesamten Stadtgebiet nicht üblich sind und diese gesamtstädtische Gestaltungsleitlinie nicht durchbrochen werden soll. Auch nicht spiegelnde Materialien können langlebig sein.
2. Bürger 2 anlässlich der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 29.02.2016: An der I-Geschossigkeit und den festgesetzten Trauf- und Firsthöhen wird festgehalten, da sich eine II-Geschossigkeit und größere Trauf- und Firsthöhen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würden.
3. Bürger 3 vom 09.06.16: Die Nachverdichtung (Erhöhung der GRZ und Ausweitung der Baugrenzen) liegt nicht nur im Interesse eines einzelnen Eigentümers, sondern auch im öffentlichen Interesse. Durch die Beibehaltung der I-Geschossigkeit, die moderate Anhebung der GRZ und eine städtebaulich angemessene Ausdehnung der Baugrenzen (Orientierung an der westlich angrenzenden Baugrenze) ist ein harmonisches Einfügen gewährleistet und die Nachbarschaft wird nicht unverhältnismäßig belastet. Durch die (erstmalige) Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen wird eine bisher zulässige aber unmaßstäbliche vertikale Entwicklung einer Bebauung verhindert.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 für das Gebiet Windmühlenberg / Spaltsberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Des Beschluss der 3. Änderung des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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