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Auszug - 33. Änderung des F-Planes (Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg), hier: abschließender Beschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1540/16 33. Änderung des F-Planes (Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg),
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Weise erläutert das Vorhaben und verliest den Beschlusstext.

 

 

Diskussion:

Herr Heckel fragt wie breit der Grünstreifen zwischen Famila und dem Baugebiet Lübscher Mühlenberg ist.

 

    Frau Weise antwortet, dass diese Details im B-Plan geregelt sind, hie ginge es um den F-Plan.

    Herr Holtfester führt an, dass er als Anwohner kaum Lärm durch Famila wahrnimmt. Lediglich die Belieferung der Tankstelle in der Nacht würde Lärm verursachen.

 

Herr Hansen erkundigt sich, ob die Zuwegung zwischen Famila und dem Baugebiet Lübscher Mühlenberg ausschließlich für Fußgänger und als Fahrradweg geplant wurde.

 

    Frau Weise bestätigt, dass es sich bei der Verbindung im B-Plan um eine Verkehrsfläche handle, die Regelung, wer diese nutzen dürfe sei verkehrsrechtlich zu treffen, im Moment seii vorgesehen, dass diese nur durch Fußgänger und Fahrradfahrer befahren werden dürfte.

    Herr Weber ergänzt, dass es politischer Wille sei, dass dort keine PKW fahren.

 

Herr Vowe fragt, ob sich 7.500 m² Verkaufsfläche auf die Gesamtfläche des Familagrundstückes beziehen würden oder nur auf den Änderungsbereich. Sollte sich diese Angabe auf die Gesamtfläche beziehen, so müsse dies in der Begründung redaktionell überarbeitet und eindeutiger herausgestellt werden.

 

    Diese Anregung findet allgemeine Zustimmung. In der Begründung soll unter dem Punkt 3.3.1 redaktionell ergänzt werden, dass 7.500 m² sich auf die Gesamtfläche beziehen.

 

Herr Dr. Böckenhauer stellt fest, dass in der Begründung der Standort als „städtebaulich / siedlungsstruktuerell nicht integriert“ bezeichnet wird. Dies hält er für eine Fehleinschätzung.

 

    Frau Weise erläutert, dass um den Einzelhandelsstandort durch den Lübschen Mühlenberg weitere Siedlungsstruktur gewachsen ist. Die Lage könnte daher mittlerweile als siedlungsstrukturell integriert bezeichnet werden. Zum Zeitpunkt der Textverfassung der Begründung war dies jedoch noch nicht so. Sie wurde dahingehend überarbeitet.

 

Herr Kasten stellt fest, dass der Gewerbeverein keine Bedenken oder Anregungen gegen das Vorhaben eingebracht hat.

 

Bürgerbeteiligung:

Herr Buß erkundigt sich, ob das Lärmschutzgutachten ausschließlich den Verkehr berücksichtigt hat oder auch die Kühlanlagen auf den Gebäuden.

 

    Frau Weise antwortet, dass die Kühlung als Bestandteil des Gewerbelärms berücksichtigt wurde.

 

 

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Beschluss:  

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 33. Änderung des F-Planes sind weder von der Öffentlichkeit noch von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen eingegangen, die abzuwägen wären.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 33. Änderung des F-Planes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 33. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

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