Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Cremer erläutert, dass der Inhalt der Vorlage in mehreren Sitzungen bereits ausgiebig diskutiert wurde und man die Diskussion daher gern kurz halten könne. Dennoch will er dem Ausschuss die Gelegenheit bieten, sich vor einer Entscheidungsfindung mit dem Thema auseinanderzusetzen. Herr Cremer stellt klar, dass der Einladung die Beschlussvorlage der Verwaltung mit den vom Stadtwerke-Ausschuss ergänzten Beschlusspunkten 6 und 7 beilag. In der Zwischenzeit wurde die Beschlussvorlage im BauPA und UVA diskutiert und ergänzt, so dass man im TourKA nun über den Beschluss des Umwelt- und Verkehrssauschusses vom 26. Januar abstimmen solle.
Frau Dr. Batscheider erläutert kurz die ergänzten Beschlusspunkte und betont, dass bei der Entwicklung der Hafenwestseite ein innovatives Energiekonzept unbedingt berücksichtigt werden solle. Für Fragen hierzu stehe Frau Litzka in der heutigen Sitzung gerne zur Verfügung.
Der Ausschuss befindet nach kurzer Beratung, dass der Beschluss gleichlautend wie im Umwelt- und Verkehrsausschuss gefasst werden soll.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: (geändert – nunmehr gleicher Beschluss wie Umwelt- und Verkehrsausschuss vom 26.01.2016)
a) Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie maritimen Tourismus berücksichtigt. Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten. b) Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen auf das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.) c) Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig durch eine AG aus Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden. d) Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden. e) Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben. f) Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung fluktuierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen. g) Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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