Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1416/15  

 
 
Betreff: Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  5 Tourismus-Service
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   0 Bürgermeister
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2015 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
10.11.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Vorberatung
10.11.2015 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten zurückgestellt   
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
10.11.2015 
öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
10.11.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

 

Soll Neustadt in Holstein seinen Kommunalhafen weiterhin als Gewerbehafen betreiben und ausbauen oder zu Gunsten einer anderen Nutzung einschränken oder gar aufgeben?

Um eine Antwort auf diese seit Jahren im Raum stehende und äußerst komplexe Fragestellung zu finden, hat die Stadt Neustadt in Holstein im Herbst 2014 beschlossen, in einen extern begleiteten strukturierten und öffentlichen Diskussionsprozess einzutreten.

 

Der Grund dafür, dass diese Frage nach Jahrzehnten der Diskussion nun endlich zu einer Entscheidung geführt werden muss, liegt darin, dass die Nutzungskonflikte zwischen

Hafenwirtschaft, öffentlichen Wegebeziehungen, Tourismus, Gastronomie, Kultur und kleinteiligem Gewerbe im Gebiet Hafenwestseite/Bahnhof ständige Probleme verursachen. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Quartiers kann nicht stattfinden. Keine der beiden bislang im Hafen tätigen Umschlagsfirmen sieht langfristig noch eine Zukunft im Getreideumschlag, Teile liegen bereits brach. Aus dem Getreideumschlag heraus hat aber ohnehin bisher kaum eine Wertschöpfung für die Stadtwerke stattgefunden. Die Entwicklung von wirtschaftlich attraktiven Alternativen scheitert bislang an der fehlenden Richtungsentscheidung der Stadt.

Wegen der durch die Stadt gewünschten Durchführung von Veranstaltungen auf der Kaikante müssen die Stadtwerke z.Zt. Schiffe ablehnen, also auf Hafenumschlag verzichten. Umgekehrt konnten auch einige Veranstaltungen (auch am Haus der Manufakturen) auf der Kaikante nicht stattfinden, weil die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden mussten.

Trotz der interessanten Hafenlage ist die bauliche Struktur unattraktiv, Bauvoranfragen können aufgrund der unklaren Rahmenbedingungen nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Bereits dort befindliche Firmen brauchen ebenso wie investitions- und ansied-lungswillige Unternehmen dringend eine klare Richtungsentscheidung der Stadt.

Eine Entscheidung über die im Jahre 2018 auslaufenden Erbpachtverträge kann nicht getroffen werden, so lange nicht klar ist, in welche Richtung sich der Hafen entwickeln soll.

Die Verkehrssituation (fließender und ruhender Verkehr) ist sowohl für die am Hafen-umschlag beteiligten Unternehmen, als auch für den Personenkraftverkehr von Einheimischen und Touristen unbefriedigend.

Die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ bietet für Neustadt in Holstein die große Chance, auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs und mit Hilfe von Fördermitteln in beträchtlichem Ausmaß die Neugestaltung dieses interessanten Quartiers voranzutreiben. Der Wettbewerb soll im Frühjahr 2016 ausgelobt werden. Dies setzt aber zwingend eine klare Entscheidung über die Zukunft des Hafens voraus.

 

Um die künftige Entwicklung der gesamten Stadt aktiv steuern zu können, ist also eine grund-sätzliche, nachhaltig (auch nach 2030) tragfähige Entscheidung über die künftige Nutzungsstruktur und ein darauf aufbauendes städtebauliches Konzept, welches auch die Verkehrsanbindung und das Bahnhofsumfeld einbezieht, unabdingbar.

 

Um beides erarbeiten und mit den Instrumenten des Besonderen Städtebaurechtes nach BauGB § 136-191 in den nächsten Jahren umsetzen zu können, hat die Stadt Neustadt in Hol-stein die Hafenwestseite am 19.12.2014 nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung gem. § 140 BauGB per Satzung zu einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erklärt.

 

Erste mit Städtebaufördermitteln begonnene Vorbereitende Maßnahme ist die Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbes zur städtebaulichen, hochbaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Entwicklung der Hafenwestseite und des Bahnhofsumfeldes.

 

Mit der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes wurde das Büro A&S Hamburg, Herr Baum, mit den Design Thinking Büro Cevc, Matzdorf, Steiner gbR beauftragt, die seit November 2014 den bisherigen Diskussionsprozess (sog. Design Thinking Prozess) angeleitet haben.

 

Was geschah in diesem Prozess bisher unter Anleitung der Design Thinker?

 

20.11.2014Bildung und Auftaktveranstaltung der leitenden Arbeitsgruppe bestehend aus 15 Repräsentanten aus Politik, Verwaltung, Gewerbeverein, Tourismus, Stadtmarketing, Stadtwerken

 

Hafenanrainerworkshop

(Ca. 25 eingeladene Hafenanrainer und Hafenakteure)

 

Inhaltsprotokolle siehe Anlage 1 zur Vorlage

 

Dezember 2014Analogienrecherche der Design Thinker im Internet und durch

Besichtigung und Ortsgespräche mit Verantwortlichen in anderen Hafen-städten.

Notizen siehe Anlage 2

 

Aktionstag „ Meerchenwald“

Durch zahlreiche Gespräche/Interviews auf dem Meerchenwald wurden die Meinungen und das Wissen der Neustädter zum Thema Hafen, Ver-kehr, Bahnhof eingefangen.

 

Sonderworkshop „Bahnhofsumfeld“

In einer interessierten öffentlichen Kleingruppe wurde das „ Erlebnis“ des

Ankommens am Bahnhof, Orientierung etc. bewusst vor Ort wahrgenom-

men und Problempunkte analysiert.

 

Inhaltsprotokoll siehe Anlage 3

 

Januar 2015Expertengespräche der Design Thinker mit:

-          Standortleitung des Marineausbildungszentrums Wieksberg

-          Bauamt und Stadtmarketing Eckernförde (mit Bauamt Neustadt i.H.)

-          Akteuren maritimer Tradition in Kappeln und Arnis

-          Haus der Manufakturen, Gastronomen am Hafen, Werkleiterin Stadtwerke, Leiterin Bauamt

 

Design Thinking Workshop an der TU Berlin

Zweitägiger Workshop mit Studierenden zum Thema Hafen Neustadt i.H.

 

15.01.15Zweiter 5-stündiger Workshop der leitenden Arbeitsgruppe. In drei Unter-Arbeitsgruppen wurden Ideen für den Hafen und die Verbesserung der Verkehrssituation entwickelt.

 

Inhaltsprotokoll siehe Anlage 4

 

Gespräch mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein als Hafenbetreiber

über die Probleme und Voraussetzungen des Hafenbetriebes.

Es wird deutlich, dass ein wichtiger Baustein für eine Entscheidung fehlt: die Bewertung der wirtschaftlichen Folgen der verschiedenen Varianten für den weiteren Hafenbetrieb.

 

Februar 2015weitere Expertengespräche der Design Thinker mit:

-          einem Nautiker über die Zukunft der Frachtschifffahrt

-          einer Schiffsmaklerin in Neustadt über den Hafenumschlag

-          dem Kapitän eines KüMo über „ gute Häfen“

-          dem Geschäftsführer der ancora marina über Zukunftsszenarien des Yachttourismus in Neustadt in Holstein

-          Entscheidungsträgern der HaGe über deren Absichten

-          dem ehemaligen Vorsitzenden des Gewerbevereins über Stadt-marketing, Verkehrssituation, innenstadthandelsverträgliche Nut-zungen außerhalb der Innenstadt

 

Zwischenbesprechung mit dem Auftraggeber über das weitere

Vorgehen.

 

Es wird vereinbart, die möglichen Szenarien für den Gewerbehafen durch die Stadtwerke wirtschaftlich bewerten zu lassen. Der Prozess, der ursprünglich im Mai zum Abschluss gebracht werden sollte, verlängert sich dadurch.

 

11.02.15Öffentliche Bürgerbeteiligung in der Mensa der Jacob-Lienau-Schule

Ca. 100 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich aktiv an der Problembenennung und Ideenentwicklung unter Leitung der Design Thinker.

Dokumentation und Presse siehe Anlage 5 und 6

 

 

12.2.15Dritter 5-stündiger Workshop der leitenden Arbeitsgruppe

Von den Design Thinkern werden verschiedene Ideen vorgestellt, die in den letzten beiden Workshops der Arbeitsgruppe, von den Studierenden der TU Berlin und den Design Thinkern selbst erarbeitet wurden. Die Machbarkeit der Szenarien werden diskutiert und offene Fragen und geeignete Ansprechpartner benannt.

Zwischenerkenntnis: Der Wunsch der Mehrheit besteht in einer Mischnutzung des Hafens (im südlichen Teil Gewerbehafen, im nördlichen Teil eine andere Nutzung bei uneingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit) - vorbehaltlich der Ergebnisse der Untersuchung/Machbarkeitsprüfung durch den Hafenbetreiber.

 

Inhaltsprotokoll siehe Anlage 7

 

März 2015

 

17.3.15Kinder- und Jugendparlament befasst sich unter Anleitung der Design

Thinker mit Ideen für die Hafenwestseite

 

26.3.15geplanter Abschlussworkshop der leitenden Arbeitsgruppe wird abgesagt, da zunächst das von den Stadtwerken an CPL in Auftrag gegebene Gut-achten zur Wirtschaftlichkeit der möglichen Varianten für den Gewerbehafen abgewartet werden und von den Design Thinkern in einen Entscheidungsvorschlag eingearbeitet werden soll.

 

April- August Erarbeitung Entwicklungskonzept CPL für den Gewerbehafenbetrieb

 

September 2015

 

7.09.15Ergebnispräsentation des Gutachtens CPL in einer nichtöffentlichen inter-fraktionellen Sitzung

Ergebnis: ein profitabler Hafenbetrieb des Gewerbehafens wäre grundsätzlich möglich bei „Szenario B.2“. (Angepasste Ausweitung des Hafengeschäftes bei räumlicher Konzentration auf den südlichen Hafenbereich). Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Aktivitäten und Maßnahmen dafür werden in Anlage 7 und 8 dargestellt.

 

Management Summary CPL siehe Anlage 8

 

 

16.10.15Design Thinker haben das Gutachten von CPL in die bisherigen Erkennt-nisse aus dem Beteiligungsprozess eingebunden und bewertet.

Es wird ein Management Summary zum Design Thinking Projekt als Entscheidungsvorschlag vorgelegt, das neben dem Kernthema Hafen auch die anderen Themen Bahnhof, Verkehr, Hafenbrücke kurz mit erfasst.

Ergebnis: Von dem ursprünglich präferierten Mischnutzungsvor-schlag wird auf Grund der von CPL ermittelten Voraussetzungen wird abgerückt und für die Zukunft ein Miteinander von hafenaffinem Gewerbe und Tourismus bei auslaufendem Güterumschlag ab 2018 vorgeschlagen. Die Gründe werden in Anlage 9 dargestellt.

 

Management Summary SML siehe Anlage 9

 

Anmerkung:

Eine umfassende Abschlussdokumentation des Design Thinking Prozesses wird nach ab-schließender Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durch die DesignThinker erstellt.

 

 

Festzuhalten bleiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Erkenntnisse:

 

Der Betrieb des Kommunalhafens ist seit vielen Jahren defizitär. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Kommunalhafens ist jedoch laut CPL möglich. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, die nur zum Teil vom Handeln der Stadt bzw. der Stadtwerke abhängig sind, zum Teil aber auch von anderen Akteuren bestimmt werden (wie z.B.  die Beteiligung des Baustoffhandels am Hafenumschlag).

Die Mischnutzung ist von der Mehrheit der befragten Bevölkerung gewünscht, allerdings sollten die beiden Bereiche stärker von einander getrennt werden, um die Nutzungskonflikte in Zukunft zu minimieren.

Eine Bewertung der wirtschaftlichen und städtebaulichen Folgen einer derartigen neu gestalteten Mischnutzung liegt nicht vor und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht seriös zu erstellen, da die Vorstellungen hierzu noch zu vage sind.

Eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer ausschließlich touristisch-maritimen Nutzung liegt ebenfalls nicht vor und wäre genauso schwierig zu erstellen, da es keine konkreten Vorstellungen über die Art dieser Nutzung und die damit verbundenen Ertrags-mechanismen gibt.

Städtebaufördermittel des Programmes „ Kleinere Städte und Gemeinden“ können nicht für die Entwicklung von Gewerbeflächen eingesetzt werden, sondern nur für Maßnahmen, die gebietsbezogene städtebauliche Missstände beheben und der Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen.

Der positive Aspekt des steuerlichen Querverbundes sollte erhalten bleiben.

Egal für welche Variante man sich entscheidet, die bauliche Anlage Kaikante muss weiterhin durch den Hafenbetreiber unterhalten werden. Auch müssen für einen Hafenbetrieb, sei er nun gewerblicher oder touristischer Natur, immer personelle Ressourcen vorgehalten werden. Daher müssen bei keiner Richtungsentscheidung Arbeitsplätze der Stadtwerke abgebaut werden.

 

Die Richtungsentscheidung, die für Neustadt in Holstein zu treffen ist, kann daher nicht auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen getroffen werden. Dies trifft im Übrigen auf alle Aufgaben der Daseinsvorsorge zu, zu der auch die öffentliche Infrastruktur zählt. Ein öffentlicher Hafen ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung für Schiffe, vergleichbar mit dem Bahnhof für die Züge und der Autobahn, den Straßen und Brücken für die Autos.

 

 

 

 

 

A. Richtungsentscheidung „Neue Mischnutzung“

 

Von den befragten Neustädter Bürgerinnen und Bürgern wurde eine Mischnutzung des Hafens favorisiert. Es stellt sich hier die Frage, ob es eine neue Mischnutzung geben kann, die zu einer Lösung der eingangs analysierten Probleme und Entwicklungshemmnisse führen kann. Dazu gilt es, zwei Themenkomplexe abzuprüfen:

 

  1. Wird ein Gewerbehafen gemäß CPL-Vorschlag noch der Hafen sein, den die

Neustädter kennen, lieben und erhalten möchten?

 

  • Die Gewerbeschiffe würden weiterhin da sein. Baulich würden sich aber zwischen dem Haus der Manufakturen und dem historischen I.H. Petersen-Speicher keine Gebäude mehr befinden, nur Lagerflächen für Holz, Zement u.a. Schüttgüter. Die nächste vom Hafen aus sichtbare Fassadewäre die des Baustoffhandels an der Werftstraße. Eine wirtschaftlich tragbare Sanierung des alten Speichers als historisches Zeugnis und Wahrzeichen unseres Stadthafens wären fraglich, wenn er als Lagergebäude weitergenutzt wird, da in diesem Fall keine Städtebaufördermittel eingesetzt werden können.
  • Die Neustädter müssen sich bewusst sein, dass sich das Bild des Hafens auf jeden Fall visuell verändern wird, egal welche Richtungsentscheidung getroffen wird.

 

  1. Ist die Mischnutzung praktisch realisierbar und minimiert sie tatsächlich die Nutzungskonflikte?

 

  • Die Baustoffhandelflächen könnten  ohne direkte räumliche Einbeziehung in den ISPS- Bereich für die Beteiligung am Hafenumschlag gewonnen werden. Die Hafengrenze würde dann östlich der Werftstraße verlaufen mit einer Ausfahrt zur Werftstraße im Bereich des dann abgebrochenen HaGe-Speichers. Die Einbeziehung des Baustoffhandels in den Hafenumschlag ist also technisch machbar, aber in den nächsten 10 Jahren eher unrealistisch.

 

  • Die Mischnutzung gemäß CPL B2 birgt nach wie vor Nutzungskonflikte, vor allem an der Trennstelle im Bereich der Düngemittelhalle. Wenn die Flächen der Düngemittelhalle noch in den ISPS-Bereich gehören, würde dies die touristische Entwicklung im nördlichen Bereich zu stark einschränken, und die dann stärker als bisher frequentierte LKW-Ausfahrt würde auf die künftigen Fußwegebereiche zwischen Bahnhof und Hafenbrücke münden. Alternativ könnten die weiter südlich geschaffenen Freiflächen im Bereich des jetzigen HaGe Speichers oder der HdM-Freiflächen für eine Ausfahrt zur Werftstraße genutzt werden, dort ist aber ein Höhenunterschied zu überwinden.

 

  • Auch wenn die o.g. Probleme gelöst werden könnten, ist von einer substanziellen Minderung der Nutzungskonflikte nicht auszugehen. Die Lärm- und Staubbelastungen des Gewerbehafens würden die im nördlichen Bereich die per B-Plan festsetzbaren Nutzungsmöglichkeiten nach wie vor stark einschränken. Allerdings sind auch bei Aufgabe des gewerblichen Hafens Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der Lärmemissionen von Marine und Baustoffhandel nicht gänzlich zu verhindern.

 

  • Die verkehrlichen Probleme werden eher verschärft, da sowohl der LKW-Verkehr zunimmt, als auch der PKW-Verkehr, der den dann maritim-touristisch umgewandelten nördlichen Teil ansteuert.

 

 

 

 

 

 

B. Richtungsentscheidung „Maritim-touristische Nutzung“

 

Die Nutzung des Hafens alleine als Umschlaghafen wurde zu keinem Zeitpunkt des Entschei-dungsvorbereitungsprozesses ernsthaft in Erwägung gezogen, wohl aber die Nutzung alleine als maritim-touristischer Hafen. Hier stellen sich ebenfalls zwei Themenkomplexe, die es abzuprüfen gilt:

 

  1. Welche attraktiven Alternativen gibt es für unseren Hafen, wenn wir ihn als Um-schlaghafen aufgeben?

 

In den Design Thinking-Workshops wurden viele Ideen entwickelt, die der Hafenwestseite eine völlig neue städtebauliche Qualität geben könnten. Einige seien hier aufgezählt:

Der Bahnhof steht nicht am Wasser, also muss das Wasser zu ihm, damit er ein attraktiver Ankommensort für eine Hafenstadt wird mit Treppen zum Hafen. Ein Investor hat diese Idee bereits von sich aus entwickelt und in Form eines Stichkanals skizziert.

Schaffung eines Besuchermagneten für Neustadt i.H. am Hafen.

Vorgeschlagen waren auch eine Bildungseinrichtung, die junge Leute hier hält; Klettersilo, ein Hostel, ein kleines Max-Oertz- Museum, eine Segelschule und weiteres hafenaffines Gewerbe.

Der historische I.H. Petersen-Speicher böte – saniert evtl. mit Städtebaufördermitteln - Räume für ein lebendiges Miteinander von verschiedensten regionalen Unternehmen, kombiniert mit öffentlich nutzbaren Räumen. Siehe Anlage 10

Man könnte sich auch eine Wasserbühne für das Schleswig-Holstein Musikfestival vor-stellen oder andere öffentlich nutzbare Flächen und Räume, auf denen auch mal Lärm gemacht werden darf – ein Wunsch vieler Neustädter.

 

  1. Ist ein lebendiger Gewerbehafen ein entscheidendes Charakteristikum von Neustadt als touristische Destination?

 

In der Region Lübecker Bucht gibt es ansonsten keinen Ort, der über einen fjordartigen Hafen verfügt, diesen könnte man durchaus gut vermarkten- aber als Gewerbehafen?

Ein Hafen mit Umschlag ist für Touristen interessant anzusehen, jedoch kein ausschließlicher Reiseanlass, um die Region Lübecker Bucht oder die Stadt Neustadt insbesondere zu besuchen.

Ausschlaggebend für eine Reiseentscheidung ist eine funktionierende, ansprechende Infrastruktur mit einem authentischen Stadtbild, welches durch reges Treiben am Hafen geprägt ist. Dies kann gleichermaßen durch kleinere Handelsschiffe mit Umschlag als auch durch Traditionsschiffe, Segelyachten und Fischerboote erfolgen.

 

Wichtig aus touristischer Sicht ist, dass im Hafen Bewegung gewährleistet ist und kein Stillstand. Die Touristen besuchen einen Hafen, um Schiffe in Bewegung zu erleben und das bunte Treiben drum herum zu beobachten.

Dieses maritime Leben kann nur durch Erhöhung einer Aufenthaltsqualität geschaffen werden.

Es müssen Plätze zum Verweilen eingerichtet werden.

 

Neustadts Alleinstellungsmerkmal in der Lübecker Bucht und darüber hinaus ist der fjordähnliche Hafen, der Zentrum und zugleich historischer Kern der Stadt ist. Der Hafen ist ein Ort des Ankommens - auf dem Wasserweg, mit der Bahn, dem Auto, dem Rad. Es muss ein Ort des Willkommens geschaffen werden, an dem sich die Besucher eingeladen fühlen zu verweilen, um zu genießen und währenddessen sich auch informieren zu können.

Der Hafen in seiner Lage auf dem Weg vom Bahnhof zur Innenstadt eignet sich bestens für die Einrichtung eines Welcome Centers, das für Touristen und Einheimische gleichermaßen Nutzen bietet. Das Welcome Center sollte beinhalten

eine Tourist Information

eine Veranstaltungsstätte

ein Café/ Restaurant

einen Pedelec-Verleih für Gäste (mit Ladestation für Berufspendler)

 

Erweitert werden könnte das Welcome Center z.B. um ein Schiffshistorisches Zentrum (bedeutender Werftstandort der dänischen Krone, Max-Oertz u.a.), in dem auch wechselnde Ausstellungen mit maritimem Charakter stattfinden.

 

Die Ansiedlung weiterer, vor allem maritimer Gewerbe sowie die Schaffung von touristischen Unterkünften und Wohnraums in der zweiten Reihe bzw. in den Obergeschossen (allerdings derzeit noch fraglich, ob planungsrechtlich künftig möglich), würden zu einer Belebung des Stadtteils führen und diesen "erlebbar" machen. Die Kombination von Tourismus, Wohnen und Arbeiten ist wünschenswert, da es diese in der Region in der Ausprägung, wie sie in Neustadt möglich wäre, nicht gibt und die Authentizität und Einzigartigkeit Neustadts unterstreicht. Sie wäre unter touristischen Aspekten sogar dringend notwendig, damit der Hafen ganztägig und ganzjährig lebendig wird. 

Es gilt, keine Kopie eines anderen regionalen Hafens zu schaffen, sondern vielmehr die Authentizität Neustadts  und damit das Alleinstellungsmerkmal der Stadt zu wahren. Auf diese Weise könnte der Neustädter Hafen durch die touristische Entwicklung zum "Movepoint" der Region werden.

 

Zusammengefasst stellen sich die Argumente in einer pro- und contra-Gegenüberstellung wie folgt dar:

 

A. Neue Mischnutzung gemäß CPL

 

PRO

CONTRA

Positive volks- und regionalwirtschaftliche Effekte, verbesserte Bruttowertschöpfung, geringfügig erhöhte Steuereinnahmen

Mehr Güterumschlag auf mehr Flächen bei gleichzeitiger neuer Nutzung auf den nördlichen Flächen bedeutet Verschärfung der Nutzungskonflikte

Positives Betriebsergebnis prognostiziert (allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, die nicht allein von der Stadt/den Stadtwerken zu beeinflussen sind)             

Aktivierung der Baustoffhandelflächen für Hafenumschlag als eine der Voraussetzungen für deutlich positivere Betriebsergebnis, aber mittelfristig eher unwahrscheinlich und liegt in der Hand des Unternehmens.

Gerade erfolgte Ausbaggerung auf 6,50m-Solltiefe, die erhebliche Kosten verursacht hat.

Hohe Hafenausbaggerungskosten alle 10 Jahre

Dem Wunsch der Neustädter nach einem authentischem Hafen wird entsprochen.

Sowohl im südlichen Gewerbehafenteil (LKW-Verkehr), als auch im nördlichen Teiles ( PKW) erhöht sich der Verkehr und Bedarf nach Stellplätzen. Dies verschärft die Nutzungskonflikte.

Vermeidung der von CPL durch die Hafenstillegung prognostizierten Defizite

Haus der Manufakturen bleibt aufgrund der Dauer der Erbpachtrechte Entwicklungs-hemmnis für Gewerbehafen im südlichen Teil

 

Fläche der Düngemittelhalle und dort vorgesehene LKW-Ausfahrt stellt große Einschränkung für Neuentwicklung und Attraktivierung der Sicht- und Fußwegebeziehung vom Bahnhof zur Brücke im nördlichen Bereich dar.

Guter Zustand der Kaimauer (kann aber auch für andere Schiffe genutzt werden)

Kaiflächen werden der öffentlichen Nutzung entzogen. Haus der Manufakturen bleibt von der Kaikante aus nicht öffentlich zugänglich.

 

 

 

 

 

B. Maritim-touristische Nutzung

 

PRO

CONTRA

Mehr planungsrechtlich machbare Nutzungs-möglichkeiten im nördlichen Bereich, da lärm- und staubintensive benachbarte Hafennutzung entfällt

Hafenauthentizität leidet, Neustadt verliert eine lieb gewordene Tradition

Chance und Raum für Etablierung eines „Besuchermagneten für Neustadt i.H. und für reine ganz neue  städtebauliche Qualität und Nutzung

Aufgabe des Gewerbehafens bringt ein größeres Defizit für den Hafenbetreiber Stadtwerke mit sich. Diese Defizite müssen ausgeglichen werden durch alternative Einnahmequellen für die Stadtwerke an der Hafenwestseite, z.B. durch Energieversorgung und Nutzung des steuerlichen Querverbundes.

Aufgabe Hafenumschlag bedeutet nicht Auf-gabe Gewerbenutzung; Ansiedlung von anderem, z.T. auch hafenaffinem Gewerbe wird erleichtert.             

 

Neue Ertragsquellen aus der touristischen Nutzung können realisiert werden (z.B. Liege-gebühren für Traditions- und Segelschiffe, Pachteinnahmen für die Kaiflächennutzung und für andere städtische Grundstücke, Steuereinnahmen neu angesiedelter Unternehmen/Gastronomen)              

 

Haus der Manufakturen erhält mehr Nutzungsmöglichkeiten und Laufkundschaft an der Wasserseite. Ursprungsidee könnte wirtschaftlich umgesetzt werden.              

 

Einsatz von Städtebaufördermitteln ggf. auch für den südlichen Teil möglich

 

Wirtschaftliche Impulse auch für die Innenstadt durch Stärkung des Hafens als Anziehungspunkt für Besucher.

 

Immer größer werdende Schiffe stellen die Nachhaltigkeit einer Mischnutzungsentscheidung für den Zeitraum nach 2025/30 in Frage

 

 

Fazit:

Es besteht die berechtigte Annahme, dass bei Stilllegung des Gewerbehafenumschlages ein Ausgleich der von CPL prognostizierten Defizite der Stadtwerke durch andere Einnahmen( z.B. Maßnahmen der innovativen Energieversorgung, Liegegebühren anderer Schiffe) und durch höhere städtische Einnahmen (Pachten und allgemeines Steueraufkommen) erfolgen kann. Auch die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter der Stadtwerke würde gesichert sein.

Unter diesen Voraussetzungen kommen die Verwaltung, die Stadtwerke und der Tourismusservice in Auswertung des bisherigen Prozesses und der Fachbeiträge zu der fachlichen Einschätzung, dass die Argumente für eine maritim- touristische Nutzung auf der gesamten Hafenwestseite überwiegen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Um die bestehenden Nutzungskonflikte im Bereich der Hafenwestseite zu lösen, soll die Variante B - Maritim-touristische Nutzung - zur Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gemacht werden.

 

  1. Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge sollen nicht verlängert werden.

 

  1. Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

 

  1. Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen wird sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße als sehr wichtig erachtet und soll planerisch weiterentwickelt werden.

 

  1. Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld/ZOB/ fußläufige Anbindung an den Hafen soll als Ort des Ankommens und Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Anlage 1-7 Protokolle und Notizen des Design Thinking Prozesses und der Bürgerbeteiligung

Anlage 8    Management Summary CPL

Anlage 9    Management Summary Design Thinker (SML)

Anlage 10  Lageplan Eigentumsverhältnisse/ Erbpacht  - nicht öffentlich

Anlage 11  Lageplan mit Gebäudebezeichnungen

Anlage 12  historisches Foto I.H.Petersen Speicher

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Anlage 1 Protokoll 1.Workshop 2014_11_20 (854 KB)      
Anlage 7 2 öffentlich Anlage 2 Protokoll_Ortsrecherchen (48 KB)      
Anlage 6 3 öffentlich Anlage 3 Aktionstag Meerchenwald 2014_12 (55 KB)      
Anlage 8 4 öffentlich Anlage 4 Protokoll 2. Workshop_2015_01_15 (1591 KB)      
Anlage 1 5 öffentlich Anlage 5 Zusammenfassung_Bürgerbeteiligung 15_02_23_ (1991 KB)      
Anlage 9 6 öffentlich Anlage 6 Presse Bürgerbeteiligung 15_02_11 (1002 KB)      
Anlage 2 7 öffentlich Anlage 7 Protokoll_2015_02_12 - aweise (1203 KB)      
Anlage 10 9 öffentlich Anlage 9 Management Summary_SML 15_10_30 (5449 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Anlage 11 Lageplan mit Gebäudebezeichnungen (1096 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich Anlage 12 I.H.Petersen Speicher (1508 KB)      
Stammbaum:
VO/1416/15   Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/1416/15-1   Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
/1416/15-1-1   Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite - Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes   32 Planung   Vorlage öffentlich