Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Hamer trägt das von der SPD-Fraktion erarbeitete Papier mit einem Beschlussvorschlag zur Nutzungsstrktur der Hafenwestseite vor. Er bittet Frau Weise den im Bau- und Planungsausschuss abgestimmten Punkt 3 der Verwaltungsvorlage vorzulesen. Frau Weise verliest den Punkt 3 der Verwaltungsvorlage, wonach „die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes nunmehr kurzfristig durch eine AG aus Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden soll“. Herr Kasten findet den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage strukturierter und besser gegliedert. Er möchte wissen, was die Worte Leben und Arbeiten im Hafen bedeuten sollen. Frau Giszas antwortet, dass es im Bereich der Hafenwestseite sicher auch zur Realisierung von Wohnbebauung kommen wird. Herr Kasten bekräftigt, dass er die Gliederung des Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion als nicht richtig empfindet. Herr Weber entgegnet, dass man im Bau- und Planungsausschuss mit 8:1 Stimmen für den modifizierten Beschussvorschlag seiner Fraktion gestimmt habe. Er könne nichts fehlerhaftes an diesem Beschluss erkennen. Seinem Vorredner gehe es hier anscheinend nur um Nuancen. Herr Wichelmann erläutert die Entstehung des Papiers mit dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion. Herr Dr. Kohlmorgen erkundigt sich, ob der städtebauliche Wettbewerb nur für das Gebiet A durchgeführt werden soll. Frau Weise schlägt vor, den in der Gliederung verwendeten Buchstaben a) vor den Satz „Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite…“ zu verschieben. Weiterhin solle der Satz „Im Rahmen des Wettbewerbs sind dabei folgende Kriterien umzusetzen“ entfallen. Herr Albers findet es schade, dass der modifizierte Beschlussvorschlag den Ausschussmitgliedern nicht vorliegt. Herr Reichert spricht sich dafür aus, eine Machbarkeitsstudie für die maritim touristische Nutzung der Hafenwestseite anfertigen zu lassen. Er habe gehört, dass sich viele Investoren für das Projekt interessieren, habe aber keine Namen genannt bekommen. Herr Weber bittet die Verwaltung den modifizierten Beschluss in Gänze zu verlesen. Frau Weise verliest den im Bau- und Planugsausschuss abgestimmten modifizierten Beschluss. Herr Pohl erinnert an die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge mit der Hauptgenossenschaft und möchte wissen, ob der 2050 auslaufende Erbpachtvertrag für das ehemalige Glücksklee-Gebäude von der städtebaulichen Maßnahme betroffen ist. Herr Dr. Dalke erkundigt sich nach der zeitlichen Abfolge bei der Änderung der Nutzungsstruktur des Hafenareals. Er fragt, ob hier unmittelbar nach Ablauf des Erbpachtvertrages ab 2018 mit Baumaßnahmen begonnen werde. Frau Dr. Batscheider antwortet, dass es sich zunächst um eine Richtungsentscheidung handele, die erst später in konkrete Planungen überführt werde. Frau Litzka ergänzt, dass das Güteraufkommen im Hafen abnehmen und nach und nach auslaufen wird. Herr Pohl erkundigt sich, ob dies eine Prognose der Stadtwerkeleitung sei. Er könne sich vorstellen, dass im Zusammenhang mit der Hinterlandanbindung ein funktionierender Wirtschaftshafen Neustadt von Bedeutung sein kann. Frau Litzka antwortet, dass sich die 4 Anbieter die im Hafen die Dienstleistung Laden oder Löschen anbieten andere Standorte suchen werden. Herr Heckel bezweifelt, dass die nicht vorhandene Getreideverladung, die fehlende Verschiffung von gebrauchten PKW und der Düker als Hindernis für eine Vertiefung des Hafenbeckens stichhaltige Argumente gegen eine Revitalisierung des Kommunalhafens sind.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: a) Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie maritimen Tourismus berücksichtigt. Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten. b) Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen auf das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.) c) Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig durch eine AG aus Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden. d) Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden. e) Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben. f) Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung flukturierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen. g) Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0
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