Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1443/15-1 a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW)
b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1443/15
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Der Stadtwerkeausschussvorsitzende Herr Struck berichtet anhand der Vorlage.

 

Herr Greve macht darauf aufmerksam, dass im vergangenen Stadtwerkeausschuss ein veränderter Beschluss gefasst wurde.

 

Herr Struck verliest diesen.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Kasten weist auf die Systemänderung im Gebührensystem hin. So werde nun nicht mehr ausschließlich nach Verbrauch abgerechnet, stattdessen erfolgt eine Aufgliederung in Grundgebühr und Verbrauchsgebühr. Das System werde hierdurch ein Stück weit gerechter.

 

Herr Heckel verlässt den Raum.

 

 

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Beschluss:  

  1. Die 18. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung sowie die 16. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden entsprechend der Analge 1 und 2 beschlossen.
  2. Bei der Veranschlagung und Erhebung der Gebühren sowohl für die Schmutzwasserbeseitigung als auch für die Niederschlagswasserbeseitigung wird gemäß § 6 Abs.2 KAG jeweils ab 2016 ein einjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Zu verrechnende Über- oder Unterdeckungen werden innerhalb der auf die Feststellung folgenden 3 Jahre ausgeglichen.
  3. Die von der WIBERA mit Datum vom 27.11.2015 aufgestellte Vorkalkulation sowie die ab 01.01.2016 gem. § 6 Abs. 4 KAG vorgeschlagene Grundgebühr werden beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

29 Ja-Stimmen

 

 

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