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Betreff: |
a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Vorlage öffentlich |
Federführend: | 4 Stadtwerke Neustadt in Holstein |
Bearbeiter/-in: | Grell, Sabine |
Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:Als Entwürfe sind die Satzungsänderungen der vorstehend genannten Satzungen (Anlagen 1 und 2) beigefügt.
In diesen Satzungen sind die gebührenmäßigen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Neukalkulationen für 2016 dargestellt. In dem Zusammenhang sind im Zuge dieser Kalkulationen Grund- und Verbrauchsgebühren kalkuliert worden. Diese Art der Gebührenerhebung erfolgt erstmals. Das Satzungswerk (ASSW) enthält in den §§ 3 bis 5 die neuen Gebührensätze für die Schmutzwasserbeseitigung. Die Änderungssatzung der ASNW weist im § 1 den Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung aus. Grundlage der Kalkulationen ist die Stellungnahme zur Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der PWC AG für 2016. Es wurden die Gebühren im Abwasserbereich (Benutzungsgebühr A -Grund- und Verbrauchsgebühr- bis C und eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung) für 2016 getrennt kalkuliert. Dabei wurde festgestellt, dass die aufgezeigten Gebührenänderungen für das kommende Jahr unausweichlich sind. Die Stellungnahme wird nachgereicht. Das Ergebnis der Berechnung der kostendeckenden Gebühren stellt sich folgendermaßen dar: | Ergebnis der Kalkulation durch die PWC AG in Euro | Gebühren (bisher) Euro | Benutzungsgebühr A für Grundstücke, die an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind | a) Grundgebühr: je nach Nenngröße des Wasserzählers 60,00 EUR jährlich (Regelfall) b) Verbrauchsgebühr 2,77 Euro/m³ | 2,98 Euro/m³ | Benutzungsgebühr B für Grundstücke, von denen Schmutzwasser aus Hauskläranlagen abgenommen wird | 111,95 Euro/m³ | 38,19 Euro/m³ | Benutzungsgebühr C für Grundstücke, von denen Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben übernommen wird | 89,44 Euro/m³ | 13,31 Euro/m³ | Benutzungsgebühr für Grundstücke, die an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind | 0,22 Euro/m² angefangener bebauter oder befestigter Fläche | 0,29 Euro/m² angefangener bebauter oder befestigter Fläche |
Aufgrund dessen wird von den Stadtwerken vorgeschlagen, die Gebührensätze – wie von der PWC AG kalkuliert - zu beschließen. Ferner wird die nachgenannte Übersicht im Hinblick auf die Abwassergebühren anderer Städte und Verbände (Stand 11/2015) zur Kenntnis gegeben. | Verbrauchspreis/-gebühr SW = Gebühr für Schmutzwasser NW = Gebühr für Niederschlagswasser SW u. NW = Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser | zuzüglich. Grundpreis/-gebühr | Berechnung der durchschnittlichen Gebühr bei einem Vier-Personenhaushalt (Pro-Kopf-Verbrauch 44,165 m³, im Jahr insgesamt 176,66 m³) | | | | | Stadt Neustadt in Holstein NEU ab 2016 | 2,77 Euro/m³ -SW- 0,22 Euro/m² bebauter oder befestigter Fläche | je nach Nenngröße des Zählers 60,00 Euro jährlich - Regelfall - | 3,36 Euro/m³ -SW u. NW- einschließlich 44,00 Euro -NW- bei 200 m² bebauter und befestigter Fläche | Zweckverband Ostholstein | 2,89 Euro/m³ - nur SW- | je nach Nenngröße des Zählers 96,00 Euro jährlich - Regelfall - | 3,43 Euro/m³ -SW- | Zweckverband Karkbrook | 2,05 Euro/m³ -SW- 3,75 Euro je angef. 25 m² -NW- | - je Wohneinheit (WE) 81 Euro jährlich -SW- - je angef. 500 m² zulässiger Grundfläche 12,00 Euro jährlich -NW- | 2,75 Euro/m³ -SW- einschl. 42,00 Euro -NW- bei 200 m² bebauter und befestigter Fläche | Stadt Eutin | 2,96 Euro - SW - 0,67 Euro/m² bebauter oder befestigter Fläche -NW- | je nach Nenngröße des Zählers 36,00 Euro jährlich - Regelfall - | 3,92 Euro/m³ -SW u. NW- einschl. 134,00 Euro -NW- bei 200 m² bebauter u. befestigter Fläche | Stadt Oldenburg in Holstein | 3,24 Euro/m³ -SW- 8,834 Euro je angef. 25 m² -NW- | je nach Nenngröße des Wasserzählers 60,00 Euro jährlich -Regelfall- | 3,98 Euro/m³ -SW u. NW - einschl. 70,67 Euro -NW- bei 200 m² bebauter u. befestigter Fläche | Stadt Bad Schwartau | 1,62 Euro/m³ -SW- 0,81 Euro/m² bebauter oder befestigter Fläche (NW) | je nach Nenngröße des Zählers 51,60 Euro jährlich - Regelfall - | 2,83 Euro/m³ -SW u. NW- einschließlich 162,00 Euro –NW- bei 200 m² bebauter u. befestigter Fläche | Gemeinde Malente | 2,89 Euro/m³ -nur SW- | je nach Nenngröße des Zählers 96,00 Euro jährlich - Regelfall - | 3,43 Euro/m³ -SW- | Gemeinde Stockelsdorf | 2,30 Euro/m³ –SW- 0,49 Euro/m² bebauter oder befestigter Fläche –NW- | je nach Nenngröße des Wasserzählers 90,60 Euro jährlich -Regelfall- | 3,37 Euro/m³ -SW u. NW- einschließlich 98,00 Euro -NW- bei 200 m² bebauter und befestigter Fläche - |
Beschlussvorschlag:Den vorgelegten Satzungsentwürfen gem. Anlage 1 als 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung und gem. Anlage 2 als 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:Finanzielle Auswirkungen: | Ja: X | Nein: | | Gesamtausgaben: | € | Folgekosten: | € | Mittel stehen zur Verfügung: | ja: | Bei Haushaltsstelle: | | nein: | Deckungsvorschlag: | Bemerkungen: | | | | | |
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