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Auszug - Haushaltssatzung 2016  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1427/15-1 Haushaltssatzung 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1427/15
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage. Er weist darauf hin, dass entsprechende Rücklagen für unvorhersehbare Ausgaben gebildet wurden.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt weist auf das Haushaltsdefizit von 425.100 € hin und erläutert die Gründe hierfür. Er bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die gute Vorbereitung. Die CDU-Fraktion werde der Haushaltssatzung zustimmen.

 

Frau Giszas lässt das Jahr 2015 Revue passieren. Sie gibt zu bedenken, dass für eine Vielzahl von Bauprojekten zwar hohe Fördergelder generiert wurden, diese jedoch auch mit einer höheren Kofinanzierung durch die Stadt einher gingen. Sie bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag trotz der hohen Kosten für die Bauleitplanung einschließlich der erforderlichen Gutachten für den Wohnmobilstellplatz Rettin am Standort West zustimmen.

 

Herr Reichert spricht die Erfolge und Misserfolge des vergangenen Jahres an. Er geht auf die Neugestaltung der Hafenwestseite ein und bezieht sich auf die hohen Fördersummen der Städtebauförderung. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Die BGN-Fraktion werde der Haushaltssatzung zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer gibt eine Stellungnahme seiner Fraktion ab. Er geht auf verschiedene unerlässliche Investitionsmaßnahmen ein. Er stellt dar, dass eine Gewerbeansiedlung analog zur Stadt Monheim für die Stadt Neustadt in Holstein denkbar wäre, wenn die Gewerbesteuer gesenkt würde. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Bürgerbefragung zum Standort des Wohnmobilstellplatzes Rettin habe keine politische Mehrheit gefunden. Bei der heutigen Sitzung hätte die Chance bestanden, das Defizit des Verwaltungshaushaltes um 76.000 € zu reduzieren. Dies sei nicht geschehen, daher werde die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Haushaltssatzung nicht zustimmen.

Herr Dr. Böckenhauer zitiert Frau Giszas aus der Niederschrift der Sitzung vom 05.11.2015 und wirft ihr vor, dass sie hier den Umgang miteinerander moniere, sich selbst aber nicht daran halte.

 

Herr Sela weist Herr Dr. Böckenhauer darauf hin, dass nun die Haushaltssatzung beraten werde.

 

Herr Dr. Böckenhauer bedankt sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei der Bürgermeisterin und ihrer Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit.

 

Bürgervorsteher Sela bittet darum, dass ausschließlich zu den aufgerufenen Tagesordnungspunkten diskutiert werde.

 

Herr Kasten bittet Herr Dr. Böckenhauer um Erläuterung, wie die Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen nach dem Prinzip der Stadt Monheim in Neustadt in Holstein funktionieren solle. Neustadt in Holstein könne derzeit keine Gewerbeflächen zur Verfügung stellen und bei der Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes müssen die Gewerbesteuereinnahmen mit den beteiligten Kommunen geteilt werden. Seiner Ansicht nach spiele hier auch der zeitliche Faktor eine tragende Rolle. Bei einer Steuersenkung müsse die entstandene Differenz durch die Erhöhung der Zahl der Steuerzahler ausgeglichen werden. Die Senkung des Gewerbesteuersatzes sei bei defizitären Haushalten zudem durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen. Zudem dürfe der Steuersatz nicht unter einen vom Land vorgegebenen Steuersatz fallen, da dies förderrechtliche Konsequenzen für die Stadt nach sich ziehen würde.

 

Herr Kahl stellt fest, dass die Stadt Neustadt in Holstein in den vergangenen zwei Jahren ihre Schulden abgebaut habe. Er bedauert, dass die Schulreinigung nur im Küstengymnasium nicht in Eigenregie erfolge. Hierzu habe es mehrere Ausschussbefassungen gegeben, mit dem Ergebnis, die Schulreinigung auch zukünftig fremd zu vergeben.

 

Herr Cremer nimmt Bezug auf das Gesagte von Frau Giszas. Als Beispiel nennt er den Promenadenausbau, bei dem durch die Förderung auch ein entsprechender Mehrwert geschaffen werden konnte, welcher länger andauere als der Abschreibungswert bestehe.

 

 

 

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Beschluss:  

 

Die Haushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

28.564.400 €

 

in der Ausgabe auf

28.989.500 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.729.000 €

 

in der Ausgabe auf

5.729.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

4.291.700 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

407.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

186,11

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

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