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Vorlage - VO/1427/15-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1427/15
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
17.12.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf 2016 wurde am 18. November 2015 im Hauptausschuss beraten. Die Beratung schloss mit folgendem Ergebnis:

 

Der Verwaltungshaushalt wurde

 

in der Einnahme auf28.262.600 €

in der Ausgabe auf 29.097.900 €

Defizit:     835.300 €

 

der Vermögenshaushalt

 

in der Einnahme auf 5.458.200 €

in der Ausgabe auf 5.458.200 €

 

festgesetzt.

 

Durch Ergänzungshaushaltserlass vom 20.11.2015 (Anhebung Nivellierungssatz Gewerbesteuer, Senkung des Grundbetrages für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen sowie Senkung des Festbetrages für die übergemeindlichen Aufgaben) mussten folgende Mindereinnahmen berücksichtigt werden:

 

HHSt. 9000.0410 von bisher 3.668.900 € auf 3.515.800 € (-153.100 €)

HHSt. 9000.0610 von bisher 1.280.900 € auf 1.271.000 € (-    9.000 €)

 

Die Mindereinnahme bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen führt zu einer Minderausgabe bei der Kreisumlage

 

HHSt. 9000.8320 von bisher 5.119.700 € auf 5.068.500 € (-  51.200 €).

 

Unter dem Datum 18. November wurde von der VBL mitgeteilt, dass das für die Jahre 2013 – 2015 gezahlte Sanierungsgeld in Höhe von 197.000 € (HHSt. 0200.1540) im Jahr 2016 erstattet wird, gleichzeitig können die Ansätze der Gruppierung 4340 im Sammelnachweis 1 Personalausgaben um insgesamt 60.000 € reduziert werden, da das dort bisher vorgesehene Sanierungsgeld nicht gezahlt werden muss.

 

Eine erste Einschätzung des Jahresabschlusses 2015 führt dazu, dass das Ergebnis voraussichtlich höher ausfallen wird als im 1. Nachtragshaushalt 2015 erwartet wurde. Gem. Gemeindehaushaltsverordnung besteht die Möglichkeit, bei im Verhältnis zu den beiden Vorjahren überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr (2015) zur Deckung der Umlagen eine Sonderrücklage zu bilden, wenn in den Folgejahren (2016 ff.) ein Fehlbedarf erwartet wird. Im Jahr 2015 wird eine Rücklage in Höhe von 267.800 € gebildet, die 2016 dem Verwaltungshaushalt zugeführt wird.

 

Der Hauptausschuss hat am 02. Dezember 2015 beschlossen, die Reinigung des Küstengymnasiums weiterhin durch eine Fremdfirma durchführen zu lassen. Dies führt entgegen des 1. Entwurfs des Haushaltsplanes zu einer Einsparung im Bereich Personalausgaben in Höhe von 86.600 €. Die frei gewordenen Mittel wurden der Haushaltsstelle 2300.5401 zugeschrieben, der Ansatz beträgt dort jetzt 109.800 €.

 

Die vorstehenden Sachverhalte führen dazu, dass sich das Defizit auf 425.100 € reduziert, die Summen im Beschlussvorschlag wurden entsprechend angepasst.

 

.


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

28.564.400 €

 

in der Ausgabe auf

28.989.500 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.729.000 €

 

in der Ausgabe auf

5.729.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

4.291.700 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

407.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

186,11

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung und Vorbericht (194 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gesamtplan (11 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Haushaltsquerschnitt (76 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Haushaltsquerschnitt Einzelplan 9 (40 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Gruppierungsübersicht (51 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Verwaltungshaushalt (226 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Sammelnachweis Personalausgaben (33 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Zusammenstellung Personalausgaben (9 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Sammelnachweis Geschäftsausgaben (22 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Zusammenstellung Geschäftsausgaben (6 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Vermögenshaushalt (103 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich Deckblatt Stellenplan (6 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich Veränderungsliste zum Stellenplan (106 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich Stellenplan (355 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich Stellenplanquerschnitt 2016 (22 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich Finanzplan nach Arten (28 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich Finanzplan nach Aufgaben (16 KB)      
Anlage 18 18 öffentlich Investitionsprogramm (22 KB)      
Anlage 19 19 öffentlich Jahresabschluss 2014 Stadtwerke (366 KB)      
Anlage 20 20 öffentlich Jahresabschluss Tourismus-Service 2014 Anlagevermögen (165 KB)      
Anlage 21 21 öffentlich Wirtschaftsplan 2016 öffenltich mit Stellenplan (182 KB)      
Anlage 22 22 öffentlich Wirtschaftsplan 2016 Tourismus-Service (60 KB)      
Anlage 23 23 öffentlich Wirtschaftsplan BIS 2016 Erfolgsplan - Vermögensplan und Finanzplan (45 KB)      
Stammbaum:
VO/1427/15   Haushaltssatzung 2016   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1427/15-1   Haushaltssatzung 2016   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
/1427/15-1-1   Haushaltssatzung 2016 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich