Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Der Haushaltsentwurf 2016 wurde am 18. November 2015 im Hauptausschuss beraten. Die Beratung schloss mit folgendem Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt wurde
in der Einnahme auf28.262.600 € in der Ausgabe auf 29.097.900 € Defizit: 835.300 €
der Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 5.458.200 € in der Ausgabe auf 5.458.200 €
festgesetzt.
Durch Ergänzungshaushaltserlass vom 20.11.2015 (Anhebung Nivellierungssatz Gewerbesteuer, Senkung des Grundbetrages für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen sowie Senkung des Festbetrages für die übergemeindlichen Aufgaben) mussten folgende Mindereinnahmen berücksichtigt werden:
HHSt. 9000.0410 von bisher 3.668.900 € auf 3.515.800 € (-153.100 €) HHSt. 9000.0610 von bisher 1.280.900 € auf 1.271.000 € (- 9.000 €)
Die Mindereinnahme bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen führt zu einer Minderausgabe bei der Kreisumlage
HHSt. 9000.8320 von bisher 5.119.700 € auf 5.068.500 € (- 51.200 €).
Unter dem Datum 18. November wurde von der VBL mitgeteilt, dass das für die Jahre 2013 – 2015 gezahlte Sanierungsgeld in Höhe von 197.000 € (HHSt. 0200.1540) im Jahr 2016 erstattet wird, gleichzeitig können die Ansätze der Gruppierung 4340 im Sammelnachweis 1 Personalausgaben um insgesamt 60.000 € reduziert werden, da das dort bisher vorgesehene Sanierungsgeld nicht gezahlt werden muss.
Eine erste Einschätzung des Jahresabschlusses 2015 führt dazu, dass das Ergebnis voraussichtlich höher ausfallen wird als im 1. Nachtragshaushalt 2015 erwartet wurde. Gem. Gemeindehaushaltsverordnung besteht die Möglichkeit, bei im Verhältnis zu den beiden Vorjahren überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr (2015) zur Deckung der Umlagen eine Sonderrücklage zu bilden, wenn in den Folgejahren (2016 ff.) ein Fehlbedarf erwartet wird. Im Jahr 2015 wird eine Rücklage in Höhe von 267.800 € gebildet, die 2016 dem Verwaltungshaushalt zugeführt wird.
Der Hauptausschuss hat am 02. Dezember 2015 beschlossen, die Reinigung des Küstengymnasiums weiterhin durch eine Fremdfirma durchführen zu lassen. Dies führt entgegen des 1. Entwurfs des Haushaltsplanes zu einer Einsparung im Bereich Personalausgaben in Höhe von 86.600 €. Die frei gewordenen Mittel wurden der Haushaltsstelle 2300.5401 zugeschrieben, der Ansatz beträgt dort jetzt 109.800 €.
Die vorstehenden Sachverhalte führen dazu, dass sich das Defizit auf 425.100 € reduziert, die Summen im Beschlussvorschlag wurden entsprechend angepasst.
. Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |