Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Weber erinnert daran, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Netztrockenplatz“ begonnen wurde, um die Errichtung des neuen Fischeramtsgebäudes und die (teilweise) Umnutzung des alten Fischeramtsgebäudes bzw. einen Neubau für eine andere Nutzung für diesen Standort zur ermöglichen. Der Neubau des Fischeramtsgebäudes wurde im Jahre 2004 und das Mehrzweckgebäude der Stadtwerke (heute teilweise Hafencafe) im Jahre 2005 gem. § 33 BauGB genehmigt. Somit seien die Planungsziele erreicht und die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Auf die Frage von Herrn Vowe, ob eine weitere Bebauung des Netztrockenplatzes gem. § 34 BauGB zu befürchten sei, antwortet Herr Buchwald, dass dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse (Stadt Neustadt in Holstein) verhindert werden könne.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Weber den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Netztrockenplatz“ wird eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0
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