Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In den Jahren 1998 bis 2002 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Netztrockenplatz“ betrieben. Ein großer Teil der Verfahrensschritte bis hin zur öffentlichen Auslegung wurde durchgeführt. Inhalt der Planung war die Errichtung des neuen Fischeramtsgebäudes und die (teilweise) Umnutzung des alten Fischeramtsgebäudes bzw. ein Neubau für eine andere Nutzung an diesem Standort. Problematisch war die Festsetzung von geforderten Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft.
Der Neubau des Fischeramtsgebäudes wurde im Jahre 2004 und das „Mehrzweckgebäude“ der Stadtwerke (heute tlw. Hafencafé) im Jahre 2005 gem. § 33 BauGB genehmigt. Somit sind die Planungsziele erreicht und die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Netztrockenplatz“ wird eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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