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Auszug - a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mo, 23.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1443/15 a) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW)
b) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Herr Struck führt aus, dass eine Stellungnahme der WIBERA zur Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren 2016 für die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein im Nachgang zur Vorlage zugegangen sei. Er bittet er Herrn Wiese, Leiter betriebswirtschaftlichen Service, um Sachbericht.

Herr Wiese führt aus, dass im Zuge dieser Kalkulation die Grund- und Verbrauchsgebühren kostendeckend kalkuliert wurden.

Wie mit dem Werkausschuss im Vorwege besprochen, soll es auch hier wie bei allen andren Medien um die Einführung einer Grundgebühr gehen.

Die Gebührensätze werden nach Einführung einer Grundgebühr und im Vergleich zu 2015 ohne Grundgebühr dargestellt.

 

 

 

Diskussion:

In der anschließenden Diskussion geht es im Wesentlichen um die Belastung eines 1-Personen-Haushalts nach Einführung einer Grundgebühr.

Die Belastung beträgt 50,92€ pro Jahr und stelle somit eine Erhöhung von 38,83% dar. Der Werkausschuss ist sich bewusst, dass der Auftrag zur Einführung einer Grundgebühr an die Werkleitung gegeben wurde, jedoch die daraus resultierenden Folgen für einen Single- Haushalt so nicht erwartet worden sind.

Ein 1-Personen-Haushalt bekommt einen Zähler QN 2,5 mit einer vorgeschlagenen Grundgebühr von 60€ pro Jahr.

Der Werkausschuss bittet die Werkleitung um Neuberechnung der Gebührensätze unter Berücksichtigung einer Jahresgrundgebühr für den Wasserzähler mit der Nenngröße Qn 2,5 von 36€ pro Jahr.

 

Herr Hoff fragt nach, wem die Schmutzwasserzähler auf dem Campingplatz gehören. Er führt aus, dass seiner Meinung nach diese Zähler gekauft werden können.

Diese Nachfrage konnte am Abend nicht geklärt werden.

 

Protokollnotiz:

Wasserzähler, die die Teilmengen des bezogenen Trinkwassers messen, die nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden, z.B. Gartenbewässerungszähler, müssen gemäß Satzung gemietet werden.

Es gibt nur einen Fall einer Abwasserhebeanlage mit integriertem Zählwerk, die vom Betreiber bezahlt wurde, für das es ein spezielles Prüf- und Ableseverfahren gibt.

 

Die Vorlage wird an die Verwaltung zurückverwiesen und soll in der Sitzung am 08.12.15 nach einer Neukalkulation mit der reduzierten Grundgebühr vorgelegt werden.

 

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Beschluss:

Den vorgelegten Satzungsentwürfen gem. Anlage 1 als 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung und gem. Anlage 2 als 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung werden zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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