Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sondervermögen Städtebauförderung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1402/15 Sondervermögen Städtebauförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Herr Kasten betritt den Raum.

 

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider führt kurz in die Thematik ein und übergibt ihr Wort an Frau Weise, welche anhand der Vorlage berichtet.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Frau Weise bittet zu Beginn einen Excel-Fehler zu korrigieren.

Die Endsummen des Verwahrkontos Ende 2016 müssen wie folgt lauten:

 

Ausgaben2.622.302,99 €

Einnahmen Bund/Land2.092.226,05 €

Einnahmen Stadt1.105.556,87 €

Saldo  Kontostand   575.479,93 €

 

Es wird nachgefragt, in welchem Falle hier Zinsen gezahlt werden müssen. Frau Weise erklärt, dass für die zum jeweiligen Jahresende nicht verausgabten Fördermittel von Land und Bund Zinsen zu zahlen sind. Die bisherige Regelung, dass diese Zinsen, aufgestockt durch 1/3 Eigenmittel, wieder für Städtebaufördermaßnahmen eingesetzt werden können, entfalle ab 2015 gem. neuer StBauFR. Deshalb sei künftig eine gewissenhafte Ausgabenplanung sehr wichtig. Es sei aber nicht leicht, die Fördermittelverausgabung zu planen, da das Land die Gelder nach eigener Planung vergebe, oftmals auch noch kurz vor Jahresende.

Zu Beginn eines jeden Jahres reiche die Stadt einen Maßnahmenplan beim MIB ein. Dieser werde dann nach Zustimmung des MIB und gesonderter Beantragung und Bewilligung der Einzelmaßnahmen abgearbeitet.

Es wird gefragt, ob die Städtebaufördermittel zukünftig vom Sanierungsträger verwaltet werden. Frau Weise erklärt, dass das Bauamt dies bisher gemacht habe, demnächst jedoch werde der Sanierungsträger diese Aufgabe wahrnehmen. Es wird sich erkundigt, ob die Angebote für  „private Modernisierung“ durch Anwohner des Sanierungsgebietes bereits wahrgenommen werden. Frau Weise stellt dar, dass es bereits mehrere Interessenten gab, es bisher aber nicht zur Inanspruchnahme kam, da sich bei den geplanten Maßnahmen keine unrentierlichen Kosten ergeben haben oder den Antragstellern das formale Prozedere zu zeitaufwändig erschien.

 


Beschluss:

Der aktuelle Stand des Sondervermögens Städtebauförderung wird zur Kenntnis genommen.