Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1402/15  

 
 
Betreff: Sondervermögen Städtebauförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zur Kenntnis
21.10.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein ist im Jahr 2011 in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen worden. Im Jahr 2011 sind die ersten Fördermittel von Bund und Land SH geflossen, für die ein gesondertes Konto, das sogenannte Sondervermögen Städtebauförderung, VW-Konto 630, eingerichtet werden musste.

In der Anlage ist eine Übersicht über die Bewegungen auf diesem Konto beigefügt.

 

Dazu ist folgendes zu erläutern:

 

Die Aufstellung erfolgte jahresweise für 2011-14. Für den aktuellen Stand 09.10.15 sind Gesamtsummen 2011-15 gebildet worden. Im Anschluss sehen Sie eine Planung bis Ende 2015 und bis Ende 2016. Die darin ausgewiesenen Eigenmittel mit Angaben der HH-Stellen, aus denen sie fließen sollen, entsprechen den Ansätzen der Verwaltung im HH-Plan 2016, die Maßnahmen entsprechen der bisherigen Beschlusslage.

 

Die Eigenmittel der Stadt werden als Einnahme ausgewiesen, da das VW-Konto 630 das gesamte städtebauliche Sondervermögen abbildet, einschließlich der aus dem städtischen Haushalt hineinfließenden Eigenanteile der Stadt.

Alle Rechnungen für die Städtebaufördermaßnahmen werden dann auch von diesem VW-Konto 630 bezahlt.

 

Man erkennt, dass sich zum derzeitigen Stand ein hoher Kontosaldo  aufgebaut hat. Dies liegt daran, dass die Mittel von Bund und Land nicht maßnahmebezogen bewilligt werden, sondern jahresweise pauschal. Die 2015 und 2016 abzurufenden Mittel stammen zum Teil bereits aus Bewilligungsbescheiden aus den Jahren 2013 und 2014 Werden sie nicht fristgerecht abgerufen besteht die Gefahr, dass sie verfallen. Da die Phase der Konzepterstellungen und der vorbereitenden Untersuchungen nach BauGB sehr lange dauerte, bevor die ersten Baumaßnahmenbeginne vom MIB genehmigt wurden, konnten die Mittel bisher noch nicht entsprechend der zugewiesenen Fördermittelhöhe verausgabt werden.

Die Ausgaben (331.390,52 €) decken derzeit noch nicht einmal die Fördermittel von Land und Bund (889.000), was Zinsen erzeugt. Bis Ende 2014 war dies relativ unschädlich, da die Zinsen auf dem VW-Konto verblieben sind und mit 1/3 Eigenmitteln aufgefüllt wieder für Städtebaufördermaßnahmen eingesetzt werden konnten. Mit der neuen StBauFR 2015 ist diese Möglichkeit entfallen. Mindestens die Fördermittel von Land und Bund sollten also künftig unbedingt jährlich verausgabt, also auch die erforderliche Eigenanteile geplant und bereit gestellt werden.

Schaut man sich die voraussichtlichen Jahressummen am Ende 2015 und 2016 an, liegen die Ausgaben über den jeweils erhaltenen Fördermitteln, so dass Zinszahlungen für 2015 und 2016 vermieden werden können.

 

Zu den in 2016 geplanten Eigenanteilen der Stadt (Spalte Einnahmen) ist zu sagen, dass diese erst dann auf das VW-Konto umgebucht werden müssen, wenn die Mittel benötigt werden, also die ersten Rechnungen bezahlt werden müssen. Falls die Maßnahme gar nicht realisiert wird, werden auch keine Eigenanteile umgebucht.

 

Grundsätzlich ist es so, dass die Städtebaufördermittelplanung- und Verausgabung nicht jahresscharf, sondern über mehrere Jahre betrachtet werden muss.

Deshalb ist es auch unerheblich, dass in der letztes Summenzeile (2011-16) nach jetzigemKenntnisstand immer noch ein hoher Kontensaldo bestehen wird. Dieser wird sich in den Folgejahren reduzieren, wenn die Umsetzung der nächsten größeren Baumaßnahmen, wie die Reiferstrasse/ Grabenstraße oder der Neubau des Amtes 2 ansteht.

 


Beschlussvorschlag:

Der aktuelle Stand des Sondervermögens Städtebauförderung wird zur Kenntnis genommen..


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Diese Vorlage selbst hat keine finanziellen Auswirkungen, da mit ihr kein Beschluss über eine der Städtebaufördermaßnahmen erfolgt.

 


Anlage/n:

Tabellarische Aufstellung Stand 9.10.15, (nichtöffentlich wegen Firmenbezeichnungen beim Zahlungsempfänger)