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Auszug - Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1363/15 Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet laut Vorlage und übergibt das Wort an Herrn Prof. Lütkemeyer von den IBSU Architekten.

 

Diskussion:

 

In der anschließenden Diskussion konnten am Abend nicht alle Fragen geklärt werden. Der Stadtwerkeausschuss bittet Frau Litzka, ergänzende Erläuterungen zeitnah zur Stadtverordnetenversammlung den Mitgliedern des Werkausschusses und den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung zu stellen.

 

Protokollnotiz:

 

  1. Aufteilung der Kosten auf die einzelnen drei Gebäude: siehe Anlage 1 Kostenberechnung vom 03.09.2015

 

  1. Kosten für technische Einrichtung und Möbel: siehe Anlage 2a + b Übersicht Ausstattung. Diese waren niemals in den Kostenaufstellungen enthalten; siehe Vorlagen und Protokolle Stadtwerkeausschuss sowie Stadtverordnetenversammlung.

 

  1. Möglicher Erlös aus dem Verkauf des Ziegelhofes laut Bodenrichtwert  1,5 Mio. EURO. Das ist ein konservativer Ansatz.

 

  1. Wie ist der Vergleich zwischen Neubau und Ziegelhof bei den Betriebskosten (siehe Anlage 3 Betriebskostengegenüberstellung Neubau/Altbau). Folgende Prämissen haben wir hier getroffen:
    - keine Berücksichtigung des Stromverbrauches für Beleuchtung, Werkstatt, Büronutzung, IT etc., da diese für den Altbau nicht von dem Gesamtstromverbrauch zu trennen sind.
    -Berücksichtigt wird der Energieverbrauch zur Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung der beiden Gebäude.
    -Berücksichtigung findet auch der Stromverbrauch zur Raumkühlung im Neubau, obwohl dieser ein Komfortgewinn des Neubaus ist.
    - Für den Altbau wird der Erdgasverbrauch angesetzt, für den Neubau der Stromverbrauch der Wärmepumpe + Lüftungsanlage.
    - Sowohl für Alt- wie auch Neubau wird die Stromproduktion der PV-Anlage aufgenommen, für den Altbau zusätzlich noch die Stromproduktion des BHKWs.
    Angesetzt wird für Altbau eine 100%ige Eigennutzung des erzeugten Stromes, für den Neubau wird eine 70%ige Eigennutzung der Stromproduktion der PV-Anlage angesetzt.

 

  1. Wie hoch sind die jährlichen Abschreibungen und der Kapitaldienst für den Neubau? (Siehe Anlage 5 Abschreibungen und Kapitaldienst), hier wurden Maximalwerte angenommen.

 

  1. Wieviel Förderung erhalten wir für den angestrebten hohen energetischen Standard, die wir nicht erhalten würden, wenn die vorgeschlagenen Sparoptionen  „Entfall tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung sowie Entfall Wärmepumpe, dafür Gas BW +MiniBHKW, keine Kühlung“ nicht realisiert würden. Am 01.10.2015 tritt ein neues KfW-Programm in Kraft aus dem wir mindestens 120.000 € erhalten werden. (siehe Anlage 4: Kostengegenüberstellung EnEV 2016 optimiert) Die Investitionsbank SH (IB SH) recherchiert gerade noch weitere Förderprogramme des Bundes für die Stadtwerke.

 

 

 

 

  1. Im Ergebnis liegen die Betriebskosten für die oben genannte Anlagentechnik für den Neubau um gut 11.000 € pro Jahr unterhalb den Kosten für das jetzige Gebäude.
    Auf die beheizte Fläche bezogen betragen die spezifischen Kosten des Altbaus      8,81 €/m² und die des Neubaus 1,86 €/ m².

 

 


Beschluss:

1. Der in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung nach DIN 276  wird zugestimmt.

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass vier Wochen nach Genehmigung der Ergebnisse der Leistungsphase 3 durch die Stadtverordnetenversammlung die Genehmigungsunterlagen beim Bauamt eingereicht werden..

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               Ablehnung:               Enthaltung:

7              1              1