Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1363/15  

 
 
Betreff: Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
14.09.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
17.09.2015 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Für den Neubau der Stadtwerke am Standort Neukoppel wurde auf Grundlage des Architektenvertrages vom 09.10.2015, der in den Sitzungen am 09.02. und 26.02.2015 sowohl in der Stadtwerkeausschusssitzung als auch in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen wurde die Vorentwurfsplanung der Architekten in der Stadtwerkeausschusssitzung am 30.03.15 vorgestellt. Diese umfasste die Darstellung des Planungskonzeptes in seinen wesentlichen Teilen und eine überschlägige Ermittlung der Gesamtkosten (Kostenschätzung / Stand 30.03.15).  In seinen Sitzungen am 30.03.2015 sowie 23.04.2015 ermächtigten der Stadtwerkeausschuss als auch die Stadtverordnetenversammlung die Werkleiterin die Arbeitsgemeinschaft IBUS/Rissmann&Spieß mit den Leistungsphase 3 Entwurfsplanung sowie Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung zu beauftragen.

Die vorliegende Entwurfsplanung einschließlich der dazugehörigen Fachplanungen stellt das Ergebnis der Abstimmungen dar und entspricht den Anforderungen und Vorgaben der Stadtwerke. Derzeit werden noch weitere Kostenüberprüfungen zusammen mit den Fachplanern vorgenommen.

Die vorliegende Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die beim Bauamt einzureichenden Bauunterlagen und die weitere Umsetzung des Bauvorhabens.


Beschlussvorschlag:

1. Der in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung nach DIN 276  wird zugestimmt.

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass vier Wochen nach Genehmigung der Ergebnisse der Leistungsphase 3 durch die Stadtverordnetenversammlung die Genehmigungsunterlagen beim Bauamt eingereicht werden..


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: X

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurfsplanungsbericht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SWNH_150904_E_Präsentation Entwurf_A4_kl (2989 KB)