Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für den Neubau der Stadtwerke am Standort Neukoppel wurde auf Grundlage des Architektenvertrages vom 09.10.2015, der in den Sitzungen am 09.02. und 26.02.2015 sowohl in der Stadtwerkeausschusssitzung als auch in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen wurde die Vorentwurfsplanung der Architekten in der Stadtwerkeausschusssitzung am 30.03.15 vorgestellt. Diese umfasste die Darstellung des Planungskonzeptes in seinen wesentlichen Teilen und eine überschlägige Ermittlung der Gesamtkosten (Kostenschätzung / Stand 30.03.15). In seinen Sitzungen am 30.03.2015 sowie 23.04.2015 ermächtigten der Stadtwerkeausschuss als auch die Stadtverordnetenversammlung die Werkleiterin die Arbeitsgemeinschaft IBUS/Rissmann&Spieß mit den Leistungsphase 3 Entwurfsplanung sowie Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung zu beauftragen. Die vorliegende Entwurfsplanung einschließlich der dazugehörigen Fachplanungen stellt das Ergebnis der Abstimmungen dar und entspricht den Anforderungen und Vorgaben der Stadtwerke. Derzeit werden noch weitere Kostenüberprüfungen zusammen mit den Fachplanern vorgenommen. Die vorliegende Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die beim Bauamt einzureichenden Bauunterlagen und die weitere Umsetzung des Bauvorhabens. Beschlussvorschlag:1. Der in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung nach DIN 276 wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass vier Wochen nach Genehmigung der Ergebnisse der Leistungsphase 3 durch die Stadtverordnetenversammlung die Genehmigungsunterlagen beim Bauamt eingereicht werden.. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurfsplanungsbericht
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