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Auszug - 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1342/15 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Brodowksi fragt, ob es sich hierbei um die 5. Änderung oder um die 7. Änderung des B-Planes handele.

 

Frau Weise bittet um Entschuldigung und erklärt, dass es sich hierbei um ein Verwaltungsversehen handele. Es handele sich um die 5. Änderung des B-Planes 54.

 

Herr Kasten fragt, in welcher Form das erwähnte Geh-, Fahr- und Leistungsrecht gesichert werden solle.

 

Frau Weise antwortet, dass dies im Rahmen der Grunddienstbarkeit geschehen solle.

 

Herr Kasten bittet darum, dies entsprechend in den Beschluss aufzunehmen. Es solle darauf geachtet werden, dass womöglich mehrere Grundbücher betroffen seien.

 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt. jedoch mit folgenden Änderungen des Abwägungsvorschlages:

a) Der vorletzte Absatz auf Seite 24 der Begründung ist folgendermaßen zu formulieren:

„Westlich des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Lübeck-Puttgarden. Für den Fall, dass hier in Zukunft ein Haltepunkt eingerichtet wird, soll eine Sichtachse zur Ostsee frei gehalten werden und eine Fußwegverbindung zur Straße „Am Holm“ hergestellt werden. Damit könnte auch der Standort der Marina für neue touristische Zielgruppen (siehe dazu Punkt 1.1.2) wesentlich attraktiver zugänglich werden. Zwecks Vorbereitung dieser Zielumsetzung wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen der Bahntrasse und der Straße „Am Holm“ im Grundbuch/ in den Grundbüchern mit einer Grunddienstbarkeit gesichert.“

b) Bei der Ergänzung der Begründung um die in der Stellungnahme der Feuerwehr enthaltenen Hinweise (Seite 8 der Abwägung) ist zu ergänzen, dass es sich bei dem Regenrückhaltebecken, das zu einem Löschwasserteich ausgebaut werden soll, um das „mittig im Geltungsbereich gelegene“ Regenrückhaltebecken handelt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig