Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht:
Herr Schulz berichtet laut Vorlage, dass es eine Änderung im Wasserhaushaltsgesetz, in Folge dessen auch im Landeshaushaltsgesetz gegeben hat. In der bisherigen Präambel in der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein gab es den Hinweis auf §31. Laut neuer Rechtsprechung ist es jedoch erforderlich §30 Landeshaushaltsgesetz zu zitieren. Herr Schulz führt weiter aus, dass es im Vorwege Gespräche mit der Comuna und dem beratenden Rechtsanwalt Herrn Dr. Färber gegeben hat. Um die Rechtssicherheit der Satzung zu gewährleisten, raten beide zur Satzungsänderung.
Beschluss: Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Präambel als 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) zu ändern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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