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Auszug - Konzessionsvereinbarung Strom und Gas  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 22.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1248/15 Konzessionsvereinbarung Strom und Gas
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-830-04
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte   

Bericht:

Bericht:

 

Frau Becker-Barbarello führt aus, dass es vor zwanzig Jahren lediglich eine einzige Konzessionsvereinbarung für Strom, Gas und Wasser gegeben hat.

Im §46 des neuen Energiewirtschaftsgesetzes ist nun vorgeschrieben, dass die Neuvergabe der Konzessionen für die Gewerke jeweils einzeln öffentlich ausgeschrieben werden muss.

Die Bewerbungsfrist lief am 31.03.2015 ab, die Stadtwerke waren die einzigen Bewerber.

Daraufhin wurden die neuen Konzessionsverträge erarbeitet. Finanzielle Auswirkungen wird es nicht geben, da die Konzessionsabgabe gesetzlich festgeschrieben ist.

 

 

Diskussion:

 

Herr Hoff fragt nach, warum die Stadt 10% Rabatt auf die Konzessionsabgabe für ihre Liegenschaften erhält. Er möchte wissen, ob die Stadtwerke jedem Kunden einen Rabatt einräumen können. Frau Litzka erläutert, dass im Energiewirtschaftsgesetz geregelt ist, dass man lediglich dem Eigentümer der Konzession einen Rabatt für ihre Liegenschaften einräumen kann.

 

Frau Litzka berichtet, dass in Zeiten der Energiewende, in denen Stadtwerke neue Geschäftsfelder entwickeln müssen, da in ihren etablierten Bereichen die Margen einbrechen, das Sonderkündigungsrecht in § 12, Absatz 2 dazu führt, dass nur risikoarme neue Wege beschritten werden, um den Anteilseigner nicht zu verunsichern. Des Weiteren hat die Stadt Neustadt in Holstein durch die sogenannte „Change of Control“-Klausel in §13 bereits ein Sonderkündigungsrecht. Daher bittet die Werkleitung im Sinne einer wohlwollenden und zukunftsorientierten Unternehmensentwicklung um Streichung des §12, Absatz 2.

 

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass niemand wissen kann, wie die Situation in der Energiewirtschaft in zehn Jahren aussieht. Die Bürgermeisterin betrachtet das Sonderkündigungsrecht als reine Vorsichtsmaßnahme im Interesse der Stadt und führt aus, dass aus heutiger Sicht das Kündigungsrecht durch die Stadt selbstverständlich nicht ausüben wird.

 

Der Stadtwerkeausschuss fasst einen geänderten Beschluss.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Den Entwürfen der Konzessionsvereinbarungen über die Versorgung der Einwohner der Stadt Neustadt in Holstein mit Strom und Gas wird unter der Voraussetzung der Streichung §12 Absatz 2 zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Konzessionsvereinbarungen mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein abzuschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

540