Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Kremer erläutert dem Ausschuss zusammengefasst die Gründe für den Nachtrag. Herr Kasten fragt nach, warum sich die Investitionskosten der Promenade von vormals 2,4 Mio € auf 2,59 Mio € erhöht haben.
Frau Beckmann erklärt hierzu: Die Zahlen für den Wirtschaftsplan 2015 sind ab September 2014 aufgestellt worden, ohne dass der Förderbescheid hier vorlag, so dass das Bauamt die Zahl von 2,4 Mio. € vorgeben hat mit einer Förderquote von 50 %.
Der Förderbescheid ist dann am 01. Dezember 2014 mit folgenden Daten hier eingegangen: Die Förderquote beträgt 60% der förderfähigen Gesamtkosten, die Fördersumme beläuft sich damit bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.591.610 € auf 1.554.966 €.
Protokollnotiz: Im originären Wirtschaftsplan 2015 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin gab es einen Übertragungsfehler bzgl. des Gesamtvolumens für den Promenadenausbau. Hier wurden statt 2.591.000 € nur 2.400.000 € angegeben. Im Nachtragswirtschaftsplan 2015 wurde das Investitionsvolumen um 191.000 € nach oben korrigiert. Diese Korrektur hat sich in der Verpflichtungsermächtigung fortgesetzt, so dass diese sich statt um 400.000 € nur um 209.000 € reduziert hat. Beschluss: Der Ausschuss für Tourismus und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein, dem Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8Ablehnung: Enthaltung: 1 |
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