Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Dalke fragt, ob das vorhandene Kiefernwäldchen geschützt werden könne.
Herr Buchwald antwortet, dass dieses gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 in einer öffentlichen Verkehrsfläche (Fußgängerbereich) liege und seine Erhaltung festgesetzt sei.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Weber den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen. Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden: Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0 |
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