Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Weber verweist auf die Vorlage, in welcher der Sachverhalt sehr ausführlich erläutert ist.
Herr Rieger berichtet, dass aufgrund der neuen Städtebauförderungsrichtlinie jährlich ein Maßnahmenplan zu erstellen ist, der auch die für die Folgejahre geplanten Maßnahmen enthält; mit dem Innenministerium wurde jedoch vereinbart, dass zunächst nur der Maßnahmenplan für das Programmjahr 2015 vorzulegen ist. Er erläutert die für dieses Jahr vorgesehenen Maßnahmen:
Herr Vowe stellt fest, dass es sich bei den Kosten in Höhe von 130.000,- € lediglich um die Planungskosten für das Quartierskonzept Klosterhof, das Barrierefreiheitskonzept sowie die Gestaltungssatzung inkl. Gestaltungshandbuch handelt. Er fragt, weshalb die Kosten für die weiteren Maßnahmen nicht in der Vorlage enthalten seien. Herr Rieger antwortet, dass die weiteren Kosten bisher noch nicht exakt ermittelt worden seien und daher nicht in die Vorlage eingestellt werden konnten.
Herr Vowe bittet, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Gesamtkosten vorzustellen.
Herr Kasten ergänzt, das es wichtig sei, die Kosten für sämtliche Maßnahmen darzustellen, da man ansonsten keine Übersicht über die Gesamtkosten habe und die Gefahr bestehe, dass durch eine sogen. „Salami-Taktik“ immer neue Kosten dazu kämen.
Auf die Forderung von Herrn Heckel, die Straße Ziegelhof in das Barrierefreiheitskonzept einzubeziehen, antwortet Herr Rieger, dass dieses Konzept die gesamte Innenstadt (und somit auch die Straße Ziegelhof) betreffe.
Herr Metzker (Anwohner aus Pelzerhaken) ist verwundert, dass der Spielplatz am Klosterhof bereits erneuert werden solle, während gleichzeitig erst das Quartierskonzept für diesen Bereich aufgestellt werde. Herr Rieger antwortet, dass es sich bei der Erneuerung des Spielplatzes um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge handele, die sofort umgesetzt werden könne, aber selbstverständlich in das Konzept einfließen werde.
Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag (3 Absätze) und lässt darüber abstimmen.
Beschluss: 1. Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" für das Programmjahr 2015 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für eine Gestaltungssatzung mit einem Gestaltungshandbuch für die Altstadt sowie ein Quartierskonzept für den Teilbereich Klosterhof, in Höhe von 80.000 €, auszuschreiben und zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für ein Barrierefreiheitskonzept, in Höhe von 50.000 €, auszuschreiben und zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0 |
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