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Auszug - 1. Nachtragshaushalt Stadtwerke Neustadt in Holstein  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses und des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1304/15 1. Nachtragshaushalt Stadtwerke Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Bericht:

 

Frau Litzka berichtet anhand der Vorlage, dass es bei der Berechnung für den Wirtschaftsplan 2015 leider zu einer falschen Kalkulation im Bereich der Elektroabteilung gekommen ist. Dies hat nun zur Folge, dass es einen Nachtrag von 253.500€ geben muss.


Beschluss:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt zu beschließen:

 

1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO

für das Wirtschaftsjahr 2015

 

 

 

 

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom

23. April 2015 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:

 

 

 

 

 

 

 

§ 1

 

 

 

 

 

 

1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert
um

und damit der Gesamtbe-
trag des Wirtschaftsplanes
einschl. des Nachtrages

 

 

 

 

gegenüber
bisher

nunmehr fest-
gesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.1

im Vermögensplan

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

253.500 €

0 €

8.389.296 €

8.642.796 €

 

die Auszahlungen

253.500 €

0 €

8.389.296 €

8.642.796 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

 

 

 

 

 

2.

Es wird neu festgesetzt:

 

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

 

 

 

 

Investitionsförderungsmaßnahmen               von bisher

4.000.000 €

auf

4.250.000 €

 

 

 

 

 

 

.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig