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Auszug - vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1300/15 vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Weber begrüßt um 20

Nach Abschluss des TOP 2 verlassen die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses die Mensa und setzten die Sitzung in einem anderen Raum der Steinkampschule fort.

 

Herr Weber begrüßt um 20.45 Uhr zu diesem Tagesordnungspunkt die Gäste Herrn Seiter (Ancora Yachthafen), Herrn Windhorst, Herrn Candan und Frau Teske (Stadtplanung Kompakt).

 

Frau Weise erinnert daran, dass der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 22.01.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 empfohlen hat und dass dieser Beschluss am 26.02.2015 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst wurde. Bei der 7. Änderung handelt es sich um einen Teilbereich der bisherigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.

 

Heute soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet werden, die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist für den 23.04.2015 vorgesehen, anschließend kann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgenommen werden.

 

Frau Weise erläutert, dass es sich bei der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 um einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ handelt: ergänzend zum Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Text) gibt es einen Vorhaben- und Erschließungsplan, welcher der Beschlussvorlage als Anlage beiliegt. Dabei handelt es sich bereits um die Vorplanung des Hotelprojektes. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss mit ausgelegt werden und an die Träger öffentlicher Belange versandt werden. Der außerdem erforderliche Durchführungsvertrag wird nicht mit ausgelegt, muss jedoch vor dem Satzungsbeschluss unterschrieben sein.

 

Da der Beamer nicht funktioniert, erläutert Frau Teske den Entwurf der vorhabenbezogenen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 anhand eines auf Papier ausgedruckten Planes: im SO 1 ist das eigentliche Hotel vorgesehen, mit 4 Vollgeschossen auf einer Grundfläche von max. 2300 qm. Im SO 2 sind der Spa-Bereich und das Parkdeck vorgesehen. Im SO 3 sind Gastronomie und Terrassen als Ergänzung zum Hotel zulässig. Die jeweils zulässigen Nutzungen sind im Text (Teil B) festgesetzt. Da die Anlage max. 300 Betten hat, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Um sicherzustellen, dass das Hotel nicht später in Appartements umgewandelt werden kann, werden Küchen/Kochnischen ausgeschlossen. Das Kellergeschoss darf ausnahmsweise ein Vollgeschoss werden, die Voraussetzungen für die Ausnahme sind im Text definiert. Ein Teil des Spa-Bereiches ist ausnahmsweise auf dem Parkdeck zulässig. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind auf einer externen Fläche, die ebenfalls Bestandteil der 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 ist, festgesetzt.  Um nachzuweisen, dass die erforderlichen Schallschutzwerte eingehalten werden, wurde ein Lärmgutachten erstellt.

 

Auf die Frage von Herrn Hansen, ob es sich bei der Ausgleichsfläche um eine öffentliche oder eine private Fläche handelt, antwortet Frau Teske, dass dies eine private Fläche ist.

 

Auf die Frage von Herrn Vowe, ob es sich bei der Ausgleichsfläche um ein FFH-Gebiet handele, antwortet Frau Teske, dass dies nicht der Fall sei, die entsprechende Darstellung in der Planzeichnung sei ein Irrtum und werde herausgenommen.

 

Auf die Frage von Herrn Vowe, wo die in der Begründung erwähnten 35 Meter Knick angepflanzt werden sollen, antwortet Frau Teske, das diese Anpflanzung im südlichen Plangebiet vorgesehen sei.

 

Auf die Frage von Herrn Vowe, wie die in der FFH-Vorprüfung erwähnte Besucherlenkung gesichert werden solle, antwortet Frau Teske, dass dies in einem städtebaulichen Vertrag regelbar sei.

 

Herr Heckel weist darauf hin, dass nach dem Fazit (Ziffer 6) der FFH-Vorprüfung keine eigentliche FFH-Prüfung erforderlich sei. Frau Teske ergänzt, dass dieses FFH-Gebiet nicht dem Schutz von Vögeln diene. In dem Gutachten werden Maßnahmen vorgeschlagen, um Beeinträchtigungen vorzubeugen.

 

Herr Dahlke fragt nach den Kosten für die FFH-Vorprüfung. (Anmerkung des Protokollführers: die Kosten für die FFH-Vorprüfung betragen 4.150,- €. Diese Kosten werden – wie auch alle übrigen mit der Bauleitplanung für dieses Projekt zusammenhängenden Kosten – vom Investor übernommen.)

 

Herr Weber weist darauf hin, dass die zweiseitige Projektbeschreibung vom 10.03.2015 alle wichtigen Angaben enthält.

 

Herr Uwe Struck hält die Anzahl von 147 geplanten Stellplätzen für relativ gering.

Frau Teske antwortet, dass dies bereits mehr Stellplätze seien, als nach dem Schleswig-Holsteinischen Stellplatzerlass  erforderlich sind.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 


Beschluss:

1. Der Entwurf der vorhabenbezogenen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0